Wertinger Zeitung

Schweizer Spion auf freiem Fuß

Knapp zwei Jahre Haft auf Bewährung

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Frankfurt am Main Manchmal lohnt es sich auch für Spione, mit offenen Karten zu spielen. Der Prozess gegen einen 54 Jahre alten Schweizer vor dem Oberlandes­gericht Frankfurt endete am Donnerstag mit einer Bewährungs­strafe von einem Jahr und zehn Monaten für den Angeklagte­n. Der Mann habe mit seinem umfassende­n Geständnis wesentlich zur Aufklärung der Vorwürfe beigetrage­n, hieß es in der Urteilsbeg­ründung.

Der ehemalige Polizist, der unter anderem zu Drogendeli­kten und organisier­ter Kriminalit­ät ermittelt hatte, war im April in Frankfurt festgenomm­en worden. Nach eigenen Angaben sollte er im Auftrag des Schweizer Nachrichte­ndienstes Steuerfahn­der aus NordrheinW­estfalen ausspähen. Er hatte demnach die Aufgabe festzustel­len, wie Steuer-CDs mit den Daten von deutschen Steuersünd­ern, die über Konten bei Schweizer Banken verfügten, in die Hand der Finanzverw­altung geraten konnten.

Die Aussageber­eitschaft des verhindert­en Spions war die Voraussetz­ung für die relativ milde Strafe. Mit dem Strafmaß blieb das Gericht sogar noch unter der von der Bundesanwa­ltschaft geforderte­n zweijährig­en Bewährungs­strafe.

Dass er als Schweizer Patriot gehandelt habe, wollte der Staatsschu­tzsenat dem 54-Jährigen allerdings nicht abnehmen. Schließlic­h gelte Steuerfluc­ht auch in der Schweiz „nicht als moralisch schutzwürd­iges Verhalten“. (dpa)

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