Gartler kämpfen für die Regenwasser Versickerung
Anstatt über Hochwasser zu klagen, sollten zunächst die Ursachen bekämpft werden, fordert der Kreisverband in einem Schreiben an unsere Zeitung. Warum in fünf Landkreis-Kommunen das Regenwasser weiter in Bäche und Flüsse eingeleitet wird
Landkreis Seit Jahren kämpft der Kreisverband für Gartenbau und Landesspflege für die Regenwasserversickerung. „Wer nicht hören will, muss fühlen“, warnen die Vorstandsmitglieder um Kreisvorsitzenden Reinhold Sing und dessen Stellvertreter Leonhard Greck in einem Schreiben an unsere Zeitung. Anstatt über Hochwasser zu klagen und Polder zu bauen, sollten zuerst die Ursachen bekämpft werden, argumentieren die Gartler und kritisieren eine Fehlentwicklung. Jahrzehntelang sei das anfallende Regenwasser in den nächsten Bach oder Fluss geleitet worden. Greck
„Wer nicht hören will, muss fühlen.“
und Sing fordern, dass alle Kommunen an Brenz, Donau, Egau, Glött, Kessel, Zusam und Zwergbach darlegen sollten, wie viel Wasser über Kläranlagen und Regenüberlaufbecken in die Bäche und Flüsse gelangt. Und zwar bei Trockenheit und bei Starkregen. Aufgrund dieser Zahlen müsse eine Gebühr anfallen. „Diese Gebühr wäre die Grundlage, um in den Orten die Versickerung voranzubringen“, schreibt Sing. Es könnten damit auch kleine naturnahe Rückhaltebecken am Rand der Kommunen eingerichtet werden, argumentiert der frühere Wittislinger Bürgermeister. Ein Vorbild könne der Härtsfeldsee bei Dischingen sein.
Unsere Zeitung hat sich nach dem Vorstoß der Gartler bei LandkreisKommunen umgehört. Das Ergebnis: Wurde das Regenwasser über Jahre hinweg in Bäche, Flüsse oder mittels Mischwasserkanälen in die Kläranlagen abgeleitet, so hat sich mittlerweile in den meisten KreisKommunen die Regenwasserversickerung etabliert. Dort, wo es möglich ist, herrscht laut Nachfrage in den Neubaugebieten fast aller Kom- munen im Landkreis Dillingen Versickerungspflicht. Die Regenwasserversickerung werde den Bauherrn vorgeschrieben oder zu mindestens empfohlen, sofern dies in den Satzungen der Bebaungspläne noch nicht aufgenommen wurde. Des Weiteren werde an vielen Kreis- und Ortsverbindungsstraßen das Regenwasser über Rigolensysteme versickert, teilten die Verantwortlichen der Kommunen auf Nachfrage mit. Allerdings gibt es in fünf Kommunen im Landkreis, wie unsere Nachfrage in den Rathäusern wegen der Bodenbeschaffenheit oder der Hanglage fast keine Möglichkeit, das Regenwasser zu versickern: Dies ist in der Stadt Wertingen sowie den Gemeinden Bissingen, Finningen, Mödingen und Zusamaltheim der Fall.
Einige Kommunen (siehe Infokasten) setzen finanzielle Anreize, damit bei Neubauten und auch in Altbeständen Zisternen oder Versickerungsschächte angelegt werden. Eine weitere Möglichkeit, die Regenwasserversickerung in Städten und Gemeinden zu forcieren, ist die gesplittete oder gespaltene Abwassergebühr (GAG). Dadurch werden ebenfalls Grundstückseigentümer, die wenig oder gar kein Regenwasser in die Kanalisation einleiten, bei den Gebühren entlastet. So wird es beispielsweise seit rund zehn Jahren bei den Donau-Stadtwerken Dillingen-Lauingen gehandhabt.
Der Begriff GAG bedeutet die getrennte Erhebung von Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser. Bisherige Praxis in den meisten Landkreiskommunen ist jedoch die Erhebung einer einheitlichen Geergab, bühr für Abwasser (Schmutzwasser und Niederschlagswasser), die sich nach dem Frischwasserverbrauch aus der Wasserleitung bemisst. In Zukunft sollten jedoch in allen Kommunen (mit einigen Ausnahmen) getrennte Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser festgesetzt und erhoben werden.
Dabei soll der Kostenanteil der Niederschlagswasserbeseitigung an den gebührenfähigen Kosten der gesamten Entwässerungseinrichtung mehr als zwölf Prozent betragen. „Ziel der GAG ist es, die Gebührenerhebung gegenüber den Verbrauchern gerechter zu gestalten“, sagt der Zöschinger Bürgermeister Tobias Steinwinter. Dort wurde die gesplittete Gebührenordnung bereits eingeführt.
Wenn Grundstückseigentümer dafür sorgten, dass Regenwasser wieder ins Grundwasser gelangt oder über Zisternen und Regenwasserschächte aufgefangen wird, dann müsse sich dies bei den Gebühren auch positiv bemerkbar machen, betont Steinwinter.