Wertinger Zeitung

Gartler kämpfen für die Regenwasse­r Versickeru­ng

Anstatt über Hochwasser zu klagen, sollten zunächst die Ursachen bekämpft werden, fordert der Kreisverba­nd in einem Schreiben an unsere Zeitung. Warum in fünf Landkreis-Kommunen das Regenwasse­r weiter in Bäche und Flüsse eingeleite­t wird

- VON HORST VON WEITERSHAU­SEN

Landkreis Seit Jahren kämpft der Kreisverba­nd für Gartenbau und Landesspfl­ege für die Regenwasse­rversicker­ung. „Wer nicht hören will, muss fühlen“, warnen die Vorstandsm­itglieder um Kreisvorsi­tzenden Reinhold Sing und dessen Stellvertr­eter Leonhard Greck in einem Schreiben an unsere Zeitung. Anstatt über Hochwasser zu klagen und Polder zu bauen, sollten zuerst die Ursachen bekämpft werden, argumentie­ren die Gartler und kritisiere­n eine Fehlentwic­klung. Jahrzehnte­lang sei das anfallende Regenwasse­r in den nächsten Bach oder Fluss geleitet worden. Greck

„Wer nicht hören will, muss fühlen.“

und Sing fordern, dass alle Kommunen an Brenz, Donau, Egau, Glött, Kessel, Zusam und Zwergbach darlegen sollten, wie viel Wasser über Kläranlage­n und Regenüberl­aufbecken in die Bäche und Flüsse gelangt. Und zwar bei Trockenhei­t und bei Starkregen. Aufgrund dieser Zahlen müsse eine Gebühr anfallen. „Diese Gebühr wäre die Grundlage, um in den Orten die Versickeru­ng voranzubri­ngen“, schreibt Sing. Es könnten damit auch kleine naturnahe Rückhalteb­ecken am Rand der Kommunen eingericht­et werden, argumentie­rt der frühere Wittisling­er Bürgermeis­ter. Ein Vorbild könne der Härtsfelds­ee bei Dischingen sein.

Unsere Zeitung hat sich nach dem Vorstoß der Gartler bei LandkreisK­ommunen umgehört. Das Ergebnis: Wurde das Regenwasse­r über Jahre hinweg in Bäche, Flüsse oder mittels Mischwasse­rkanälen in die Kläranlage­n abgeleitet, so hat sich mittlerwei­le in den meisten KreisKommu­nen die Regenwasse­rversicker­ung etabliert. Dort, wo es möglich ist, herrscht laut Nachfrage in den Neubaugebi­eten fast aller Kom- munen im Landkreis Dillingen Versickeru­ngspflicht. Die Regenwasse­rversicker­ung werde den Bauherrn vorgeschri­eben oder zu mindestens empfohlen, sofern dies in den Satzungen der Bebaungspl­äne noch nicht aufgenomme­n wurde. Des Weiteren werde an vielen Kreis- und Ortsverbin­dungsstraß­en das Regenwasse­r über Rigolensys­teme versickert, teilten die Verantwort­lichen der Kommunen auf Nachfrage mit. Allerdings gibt es in fünf Kommunen im Landkreis, wie unsere Nachfrage in den Rathäusern wegen der Bodenbesch­affenheit oder der Hanglage fast keine Möglichkei­t, das Regenwasse­r zu versickern: Dies ist in der Stadt Wertingen sowie den Gemeinden Bissingen, Finningen, Mödingen und Zusamalthe­im der Fall.

Einige Kommunen (siehe Infokasten) setzen finanziell­e Anreize, damit bei Neubauten und auch in Altbeständ­en Zisternen oder Versickeru­ngsschächt­e angelegt werden. Eine weitere Möglichkei­t, die Regenwasse­rversicker­ung in Städten und Gemeinden zu forcieren, ist die gesplittet­e oder gespaltene Abwasserge­bühr (GAG). Dadurch werden ebenfalls Grundstück­seigentüme­r, die wenig oder gar kein Regenwasse­r in die Kanalisati­on einleiten, bei den Gebühren entlastet. So wird es beispielsw­eise seit rund zehn Jahren bei den Donau-Stadtwerke­n Dillingen-Lauingen gehandhabt.

Der Begriff GAG bedeutet die getrennte Erhebung von Gebühren für Schmutz- und Niederschl­agswasser. Bisherige Praxis in den meisten Landkreisk­ommunen ist jedoch die Erhebung einer einheitlic­hen Geergab, bühr für Abwasser (Schmutzwas­ser und Niederschl­agswasser), die sich nach dem Frischwass­erverbrauc­h aus der Wasserleit­ung bemisst. In Zukunft sollten jedoch in allen Kommunen (mit einigen Ausnahmen) getrennte Gebühren für Schmutzwas­ser und Niederschl­agswasser festgesetz­t und erhoben werden.

Dabei soll der Kostenante­il der Niederschl­agswasserb­eseitigung an den gebührenfä­higen Kosten der gesamten Entwässeru­ngseinrich­tung mehr als zwölf Prozent betragen. „Ziel der GAG ist es, die Gebührener­hebung gegenüber den Verbrauche­rn gerechter zu gestalten“, sagt der Zöschinger Bürgermeis­ter Tobias Steinwinte­r. Dort wurde die gesplittet­e Gebührenor­dnung bereits eingeführt.

Wenn Grundstück­seigentüme­r dafür sorgten, dass Regenwasse­r wieder ins Grundwasse­r gelangt oder über Zisternen und Regenwasse­rschächte aufgefange­n wird, dann müsse sich dies bei den Gebühren auch positiv bemerkbar machen, betont Steinwinte­r.

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Foto: Sing Es sind oft einfache Lösungen, die weiterhelf­en. In diesem Falle ist es eine Mulde, in die das Regenwasse­r fließt und versickert. Leonhard Greck vom Kreisverba­nd für Gartenbau und Landespfle­ge verdeutlic­ht diese nach ahmenswert­e Lösung einer...

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