Missbrauch: Stiefvater muss ins Gefängnis
Nicht alle Übergriffe wurden nachgewiesen
Memmingen Er vergriff sich unzählige Male an seiner gerade einmal elf Jahre alten Stieftochter: Ein Mann aus dem südlichen Landkreis NeuUlm ist gestern vor dem Memminger Landgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der heute 61-Jährige in den Jahren 2001 und 2002 dutzendfach Geschlechtsverkehr mit dem Mädchen hatte. Abgeurteilt wurde damit allerdings wohl nur ein kleiner Teil der tatsächlich verübten Straftaten.
Die Ankläger hatten ursprünglich hunderte Fälle zusammengetragen: Seit 1997 soll der Mann das Kind missbraucht haben, erstmals als es gerade sieben Jahre alt war. Es war wohl der Beginn eines langen Martyriums. So schilderte es das Opfer, das sich 2015 ein Herz fasste, bei der Polizei aussagte und den Stiefvater schwer belastete. Eine Psychologin stufte die Aussagen der jungen Frau als glaubwürdig ein. Der Angeklagte legte ein Geständnis ab.
In dem Prozess, der über drei Verhandlungstage ging, sah sich das Schöffengericht trotzdem „einigen Schwierigkeiten“gegenüber, wie der Vorsitzende Richter Jürgen Hasler feststellte. Die einzelnen Taten lägen lange zurück und seien deshalb nur schwer nachzuweisen. Allein die etwa 40 Übergriffe von 2001 und 2002 konnten bewiesen werden, hieß es. Sie mündeten schließlich in dem Urteil. Das Geständnis des Angeklagten habe sich dabei „massiv strafmildernd“ausgewirkt, sagte Richter Hasler. Und fügte hinzu: Der Mann müsse trotzdem damit leben, seiner Stieftochter „die Kindheit geraubt“zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.