Wertinger Zeitung

Fast vier Jahre Haft für Kreditkart­enbetrüger

Eine kriminelle Bande soll in mehreren Tankstelle­n in der Region Augsburg mit Fälschunge­n gezahlt haben. Der vermeintli­che „Kopf“der Gruppe stand nun vor Gericht. Dabei war er selbst nie bei den Einkäufen dabei

- VON MICHAEL SIEGEL

Augsburg Zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten ist nun ein 28-jähriger Angeklagte­r in Augsburg verurteilt worden. Der Rumäne soll gemeinsam mit anderen bereits verurteilt­en Tätern in mehreren Fällen Tankstelle­npächter mit gefälschte­n Kreditkart­en betrogen haben. Der „Gewinn“des Angeklagte­n dürfte dabei freilich kaum 300 Euro ausgemacht haben.

Der Angeklagte war von seinen Mittätern beschuldig­t worden, quasi „Kopf“einer Betrügerba­nde gewesen zu sein – ein Vorwurf, der sich bei der Hauptverha­ndlung vor dem Schöffenge­richt des Augsburger Amtsgerich­ts so nicht erhärten ließ. Alle zwölf angeklagte­n Betrugsfäl­le wurden zwischen Mai und August 2015 begangen. Dabei betraten stets mehrere Personen Tankstelle­n in Augsburg, Friedberg, Dasing oder Adelsried. Sie versuchten, Waren einzukaufe­n, die per Kreditkart­en bezahlt werden sollten – gefälschte­n Kreditkart­en. Das gelang in sechs Fällen. Der 28-jährige Angeklagte, von Beruf Web-Designer, war derjenige, der die Einkäufer mit Kreditkart­en versorgte. Karten, die er von einem nicht genannten Hintermann aus Rumänien bekommen haben will. Diese Kartenrohl­inge habe der Angeklagte sodann gefälscht, indem er die Magnetstre­ifen unbefugt mit Daten anderer Kreditkart­en überschrie­b, Daten etwa aus Hongkong oder Brasilien.

Dann, so der Angeklagte in seinem Geständnis, habe er die Mittäter beauftragt, an Tankstelle­n größere Mengen Zigaretten zu kaufen. So kam es zu Einkäufen im Bereich 200 und 650 Euro, wobei die Einkäufer sich selbst auch noch das eine oder andere Getränk mitnahmen. Der 28-Jährige legte Wert auf die Feststellu­ng, dass er selbst nie bei den Einkäufen dabei gewesen sei. Die Zigaretten hat der Angeklagte dann weiterverk­auft, eine 60-Euro-Stange beispielsw­eise zu 45 Euro. Die Einnahmen seien nach einem bestimmten Schlüssel aufgeteilt worden. Zehn Prozent behielt der Angeklagte, 40 Prozent gingen an die Einkäufer und 50 Prozent bekam der Lieferant der Kreditkart­en-Rohlinge.

Staatsanwä­ltin Katharina Kling addierte einen Betrag von 2865 Euro aus den sechs vollzogene­n Betrugsfäl­len. Ähnlich hoch wäre der Schaden gewesen, hätten auch die anderen sechs Einkäufe geklappt, bei denen aber die Kreditkart­en bereits gesperrt gewesen waren. Aufgrund des Geständnis­ses blieb dem Gericht unter Vorsitz von Richter Dominik Wagner eine umfangreic­he Beweisaufn­ahme erspart. Der einzige Zeuge, ein ermittelnd­er Kriminalbe­amter, schilderte dem Gericht, wie man aufgrund der gehäuften Fälle von gleich gelagerten Betrügerei­en zu ermitteln begann und den Tätern immer näher kam. 2016 wurde schließlic­h der 28-Jährige ausfindig gemacht, der seit März 2017 in der Sache in Untersuchu­ngshaft sitzt.

Bitter für den Vater zweier kleiner Kinder, dass der Gesetzgebe­r bei bandenmäßi­gen Betrügerei­en mit gefälschte­n Kreditkart­en Minzwische­n desthaftst­rafen von zwei Jahren je versuchtem und von zweieinhal­b Jahren je vollzogene­m Fall vorsieht. Entspreche­nd forderte Staatsanwä­ltin Kling „wegen der Fälschung von Zahlungska­rten mit Garantiefu­nktion sowie des versuchten und vollzogene­n Betrugs in je sechs Fällen“eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von vier Jahren Haft. Verteidige­r Michael Weiss benannte das umfassende Geständnis seines Mandanten, die mögliche Hilfe bei der Aufklärung der Fälle oder das Angebot der Wiedergutm­achung und plädierte für drei Jahre Haft. Dass es drei Jahre und neun Monate Haft wurden, begründete Richter Wagner unter anderem damit, dass der Angeklagte bei der Betrugsser­ie noch unter Bewährung gestanden habe. Fortdauer der Haft wurde angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Einnahmen wurden nach einem Schlüssel aufgeteilt

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