Wer wildert im Landkreis?
Die Polizei sucht einen Unbekannten, der verbotenerweise mehrere Rehe erlegt hat
Wird zwischen Wilderei im Wald und etwa beim Angeln unterschieden? Katharina von Rönn: Es gibt zwei verschiedene Arten der Wilderei: Fisch- und Jagdwilderei. Von Jagdwilderei wird gesprochen, wenn jemand unter Verletzung von fremden Jagdrecht oder Jagdausübungsrecht dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich aneignet oder sich einer Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet oder zerstört.
Welche Strafen drohen in so einem Fall? von Rönn: Die Taten sind mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet. Im besonders schweren Fall (gewohnheitsmäßig oder zur Nacht und Schonzeit, mithilfe von Schlingen oder nicht weidmännischer Weise oder von mehreren gemeinschaftlich mit Schusswaffen) beträgt die Strafe mindestens drei Monate bis zu fünf Jahren.
Wie sieht es bei der Fischwilderei aus? von Rönn: Fischwilderei besteht, wenn jemand unter Verletzung von fremden Fischrechten oder Fischereiausübungsrecht fischt, oder eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört. Die Taten werden mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. In beiden Fällen müssen die Tiere herrenlos sein, das heißt sie dürfen nicht in einem eingezäunten Gelände oder privaten Fischteich leben. Denn in diesen Fällen wird von Diebstahl gesprochen.
Und wenn ein Hund jagt? von Rönn: Auch wenn Spaziergänger ihre Hunde nicht anleinen und diese Wildtiere jagen, fällt das unter Jagdwilderei.
Kann man in den aktuellen Fällen von Wilderei im Landkreis von einer Serie sprechen? von Rönn: Im Moment wird von einem Täter ausgegangen, der mit Hilfe von einem vermutlichen Kleinkaliber-Gewehr auf die Rehe geschossen hat. Grundsätzlich gibt es auch Vorschriften, mit welchen Kalibern auf die Wildtiere geschossen werden darf. Ein Kleinkalibergewehr oder Pistole ist hierfür generell absolut ungeeignet und verursacht dem gejagten Tier nur unnötige Schmerzen. Die Tiere verenden dann oft erst viel später an den Verletzungen. Leider konnten bislang keine Projektile aufgefunden werden, um Näheres zu bestimmen. Daher möchten wir im Moment noch nicht von einer Serien-Straftat ausgehen, sondern konzentrieren uns auf Hinweise auf eine bestimmte Person, die vermutlich zur Nachtzeit mithilfe eines Wagens mit Scheinwerferlicht die Tiere gesucht oder möglicherweise aufgescheucht hat, um diese dann zu jagen.
Wie oft kommt Wilderei im Kreis vor? von Rönn: Im Zeitraum vom 26. April 2015 bis zum 8. Dezember dieses Jahres kam es im Bereich der Polizei Dillingen zu insgesamt 15 Straftaten nach Jagdwilderei und Fischwilderei (sechsmal). Bei der Fischwilderei konnte in vier Fällen jeweils der gleiche Täter festgestellt werden, der in offenen Gewässern mit einer selbst gebauten Rute angelte, obwohl er weder einen Angelschein noch eine Erlaubnis hatte. Bei der Jagdwilderei verhält es sich anders, hier können die Täter oft nicht beobachtet werden. Oft werden die Taten erst verspätet mitgeteilt, etwa wenn beobachtet wird, wie ein freilaufender Hund ein Reh hetzt. Bis zum Eintreffen der Beamten ist dann oft der Täter nicht mehr vor Ort. Ein gezieltes Jagen auf Wild konnte nur im Mai 2015 im Bereich Hettlingen bei Wertingen festgestellt werden. Auch hier fand ein Jagdpächter ein verendetes Reh mit einer Schussverletzung, die aus einem Kleinkalibergewehr stammen dürfte. Der Täter konnte nicht ermittelt werden.
Was passiert mit dem Kadaver? Ist dafür die Polizei oder der Jäger verantwortlich? von Rönn: Grundsätzlich ergibt sich aus der Jagdpacht auch das Jagdrecht. Das heißt, der Jäger kann das Wild mitnehmen, wenn er es noch verwerten kann, er muss es aber nicht. Ist das Tier nicht mehr verwertbar oder der Jagdpächter möchte es nicht, dann ist hierfür der Besitzer der Jagd zuständig. Er muss das Tier dann über die Tierkörperbeseitigung entsorgen. Auch die Kosten muss er dann selber tragen. Wird ein Wildtier auf der Straße überfahren, ist hierfür in der Regel auch der Straßenbaulastträger verantwortlich. Der Jagdbesitzer oder Jagdpächter kann nicht gezwungen werden, das verendete Tier zu übernehmen. In der Regel sind die Jäger aber so kulant und übernehmen die Entsorgung selber.
Interview: Cordula Homann