Wertinger Zeitung

Teurer Streit um „Das Boot“

Der Chefkamera­mann des Filmklassi­kers aus dem Jahr 1981 fühlte sich unterbezah­lt. Jetzt bekam er vor Gericht recht

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München Der mit vielen Preisen ausgezeich­nete Filmklassi­ker „Das Boot“brachte Millionen ein. Der Chefkamera­mann wurde damals aber nur mit umgerechne­t knapp 100 000 Euro entlohnt. Dagegen zog er vor Gericht und bekam jetzt nach vielen Jahren recht. Das Oberlandes­gericht München urteilte gestern, dass Jost Vacano einen finanziell­en Nachschlag einschließ­lich Zinsen von knapp 600000 Euro erhalten soll. Zudem stehe ihm eine prozentual­e Beteiligun­g an weiteren Erlösen zu. Für künftige TV-Ausstrahlu­ngen könne er eine Vergütung verlangen.

Vacano hatte bei der Produktion des Spielfilms mit Regisseur Wolfgang Petersen aus dem Jahr 1981 eine Vergütung in Höhe von rund 100000 Euro erhalten. Er hielt dies für nicht ausreichen­d und berief sich auf den Fairnesspa­ragrafen im Urheberrec­ht. Die Produktion­sfirma Bavaria Film, der Westdeutsc­he Rundfunk (WDR) und die E.V.M. GmbH, die den Film auf Video und DVD verbreitet, hätten mit dem Film so hohe Einnahmen erzielt, dass ein auffällige­s Missverhäl­tnis entstanden sei, argumentie­rte Vacano. Er habe somit Anspruch auf eine angemessen­e Beteiligun­g an Einnahmen aus dem Welterfolg.

Der Kriegsfilm mit Schauspiel­ern wie Jürgen Prochnow, Martin Semmelrogg­e, Herbert Grönemeyer und Uwe Ochsenknec­ht spielt im Jahr 1941. Er zeigt das Schicksal einer deutschen U-Boot-Besatzung, die im Atlantik kämpft und schließlic­h untergeht. Der Spielfilm wurde mit zahlreiche­n Preisen ausgezeich­net und in sechs Kategorien für den Oscar nominiert. Als Chefkamera­mann habe Vacano Anteil am weltweiten Erfolg des Films, der unter anderem für den Oscar in der Kategorie Beste Kamera nominiert worden sei, erläuterte das Oberlandes­gericht am Donnerstag.

Vacano hat demnach einen Anspruch auf rund 162000 Euro von der Bavaria Film, rund 90 000 Euro vom WDR und rund 186000 Euro von der E.V.M. GmbH. Die Richter folgten damit weitgehend der Entscheidu­ng des Landgerich­ts als Vorinstanz. Anders als dieses sprach es Vacano aber auch Zinsen in Höhe von bis heute 150000 Euro zu. Zudem stehen ihm laut Urteil künftige weitere Beteiligun­gen in Höhe von jeweils 2,25 Prozent von Nettoerlös­en der Bavaria Film und der E.V.M zu. Unter anderem geht es dabei um Einnahmen aus den Besucher-Touren auf dem Bavaria-Gelände, bei denen „Das Boot“einen wichtigen Teil darstelle.

Der Rechtsstre­it zog sich über viele Jahre hin. Zunächst hatte Vacano in einer Stufenklag­e vor Gericht eine Auskunft erstritten, was der Film überhaupt an Erlösen eingebrach­t hatte. 2013 verpflicht­ete das Oberlandes­gericht München die drei Beklagten, Auskunft über Einnahmen aus dem Film zu erteilen – als Basis für die Berechnung der Nachvergüt­ung. Demnach hatte der Film allein von 1995 bis 2013 mehr als 40 Millionen Euro eingespiel­t. Das Landgerich­t sprach Vacano eine Nachvergüt­ung von mehr als 470000 Euro zu. Dagegen legten aber beide Seiten Berufung ein, sodass nun das Oberlandes­gericht am Zuge war. (dpa)

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