Wertinger Zeitung

Titos alte Maschine flog wohl zu tief

Das Luftamt bewertet ein Manöver im Juni in Augsburg als Ordnungswi­drigkeit

- VON JAN KANDZORA

Augsburg Die „Flying Bulls“, eine Art Werbeflott­e der österreich­ischen Firma Red Bull, ist bekannt für ihre spektakulä­ren Manöver. Oft zeigen die Piloten bei Flugshows ihr Können, in Augsburg allerdings sorgte im Juni 2017 eine Maschine der Flotte aus anderen Gründen für Aufsehen, vor allem unter den Bewohnern der kleinen Siedlung „Sieben Häusle“am Rande des Flugplatze­s.

Was nicht an der außergewöh­nlichen Geschichte des Flugzeuges lag. Die Maschine des Typs DC6 gehörten einst dem jugoslawis­chen Diktator Tito, der sie luxuriös ausstatten und in den 70ern nach Afrika verkaufte. Am Flughafen von Lusaka, der Hauptstadt von Sambia, entdeckte ein Pilot der Flying Bulls später die zwischenze­itlich herunterge­kommene DC6. So kam sie nach Salzburg. Am 25. Juni des vergangene­n Jahres nun war ein Pilot der Flotte von Frankfurt, wo der „Tag der Luftfahrt“stattgefun­den hatte, auf dem Weg zurück nach Österreich; die Route Weg führte über Augsburg. Anwohner des Flugplatze­s in Mühlhausen schilderte­n später, die DC6 sei nur knapp über einige Bäume in der Neuburger Straße geflogen. Eine gefährlich­e Situation aus ihrer Sicht. Von dem Unternehme­n hieß es damals auf Anfrage, am Tower in Augsburg sei zu Übungszwec­ken ein sogenannte­r „Low Approach“angefragt und genehmigt worden – also ein Überflug der Landebahn ohne Landung, aber mit geplantem Durchstart­en. Dabei seien die vorgeschri­ebenen Sichtanflu­gund Sichtabflu­gwege sowie auch die vorgeschri­ebenen Höhen jederzeit eingehalte­n worden.

Die Wahrnehmun­g der Anwohner, dass die Maschine tiefer flog, als sie hätte dürfen, war allerdings wohl korrekt. Man sei zu dem Ergebnis gekommen, dass durch den Piloten des Flugzeugs eine Ordnungswi­drigkeit begangen wurde, heißt es von der Regierung von Oberbayern, zu der das zuständige Luftamt Südließ bayern gehört. Es habe ein „Unterschre­iten der Sicherheit­smindesthö­he“gegeben. Die Behörde spricht davon, dass der Tiefflug geahndet worden sei. Konkretere Auskünfte zur Höhe des Bußgeldes könne man aus Datenschut­zgründen nicht machen, heißt es von der Behörde. Gegen die Entscheidu­ng kann der Pilot noch Einspruch einlegen.

Zwischenze­itlich hatte in dem Zusammenha­ng auch die Augsburger Staatsanwa­ltschaft ermittelt. Die Ermittlung­en wurden allerdings eingestell­t, wie Oberstaats­anwalt Matthias Nickolai mitteilte. Ansatzpunk­te für eine Straftat, insbesonde­re für eine konkrete Gefährdung, gab es offenbar nicht.

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Symbolfoto: Jan Woitas, dpa Ein Manöver dieses Flugzeuges der Flotte „Flying Bulls“über Augsburg hatte im Juni für Aufregung unter Anwohnern des Flugplatze­s gesorgt.

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