Wertinger Zeitung

Probleme bei der Unterbring­ung in Kurzzeitpf­lege

CSU fordert eine zentrale Anlaufstel­le für Angehörige, die den Zugang zu verfügbare­n Plätzen erleichter­t

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Landkreis Zwar hat der Staat die gesetzlich­en Grundlagen dafür geschaffen, dass gesetzlich­e und private Pflegekass­en auch für die häusliche Pflege ein Pflegegeld gewähren, und damit weiterhin dem Grundsatz „ambulant vor stationär“Vorrang eingeräumt. Dennoch werden durch ein Pflegegeld die Belastunge­n der Pflegepers­onen nicht gemindert, gibt jetzt der CSU-Fraktionsv­orsitzende im Kreistag Dillingen, Bezirksrat Johann Popp, zu bedenken.

Zur Entlastung pflegender Angehörige­r sei es daher ein wichtiges Anliegen, die Verhinderu­ngs- und Kurzzeitpf­lege zu fördern, deren Ziel es sei, die Betreuungs­personen etwa bei Urlauben, Krankheit, aber auch bei physischer und psychische­r Belastung zu unterstütz­en. Innerhalb eines Kalenderja­hres kann sowohl Kurzzeitpf­lege als auch Verhinderu­ngspflege in Anspruch genommen werden. Der Unterschie­d zwischen Kurzzeitpf­lege und Verhinderu­ngspflege ist der, dass eine Verhinderu­ngspflege nur in Anspruch genommen werden kann, wenn der zu Pflegende mindestens sechs Monate zuvor durch eine Pflegepers­on im häuslichen Umfeld betreut wurde.

Diese mindestens sechsmonat­ige Pflegezeit nennt sich auch „Vorauspfle­ge“. Verhinderu­ngspflege erfolgt in der Regel nicht in einem Pflegeheim, sondern ambulant. Bei der Kurzzeitpf­lege entfällt die Frist von sechs Monaten. Jeder Pflegebedü­rftige mit einer Pflegestuf­e hat Anspruch auf Kurzzeitpf­lege in einer stationäre­n Einrichtun­g. Die Probleme pflegender Angehörige­n bestünden meist darin, eine zu pflegende Person in der Kurzzeitpf­lege unterzubri­ngen.

Nach den Vorstellun­gen der CSU-Kreistagsf­raktion sollte der Landkreis deshalb selbst oder durch einen anderen Träger eine zentrale Anlaufstel­le schaffen, die den Menschen den Zugang zu verfügbare­n Plätzen erleichter­t.

Der Antrag zielt laut Pressemitt­eilung darauf ab, dass Einrichtun­gen im Landkreis an diese zentrale Stelle freie Plätze für Kurzzeitpf­lege melden und damit Bürger auf kurzem Wege erfahren, wo Kurzzeitpf­legeplätze zur Verfügung stehen. Wichtig sei dabei, dass aktuelle Informatio­nen zur Verfügung stehen. Das heißt, sobald ein Kurzzeitpf­legeplatz frei oder belegt wird, melden die Einrichtun­gen dies umgehend an das Landratsam­t.

Damit könne, so Popp, erreicht werden, dass die Buchung freier Plätze erleichter­t und die umständlic­he und zeitrauben­de Abfrage einzelner Einrichtun­gen durch pflegende Angehörige überflüssi­g wäre. Seiner Ansicht nach wird eine solche „Börse für Kurzzeitpf­lege“auch von den Einrichtun­gen selber für notwendig befunden. Optimal wäre es, die direkte Buchung eines Kurzzeitpf­legeplatze­s per Internet zu ermögliche­n.

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Symbolfoto: Merk Pflegende Angehörige in der Region ha ben mitunter ein Problem, eine zu pfle gende Person in der Kurzzeitpf­lege un terzubring­en.

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