Probleme bei der Unterbringung in Kurzzeitpflege
CSU fordert eine zentrale Anlaufstelle für Angehörige, die den Zugang zu verfügbaren Plätzen erleichtert
Landkreis Zwar hat der Staat die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass gesetzliche und private Pflegekassen auch für die häusliche Pflege ein Pflegegeld gewähren, und damit weiterhin dem Grundsatz „ambulant vor stationär“Vorrang eingeräumt. Dennoch werden durch ein Pflegegeld die Belastungen der Pflegepersonen nicht gemindert, gibt jetzt der CSU-Fraktionsvorsitzende im Kreistag Dillingen, Bezirksrat Johann Popp, zu bedenken.
Zur Entlastung pflegender Angehöriger sei es daher ein wichtiges Anliegen, die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu fördern, deren Ziel es sei, die Betreuungspersonen etwa bei Urlauben, Krankheit, aber auch bei physischer und psychischer Belastung zu unterstützen. Innerhalb eines Kalenderjahres kann sowohl Kurzzeitpflege als auch Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ist der, dass eine Verhinderungspflege nur in Anspruch genommen werden kann, wenn der zu Pflegende mindestens sechs Monate zuvor durch eine Pflegeperson im häuslichen Umfeld betreut wurde.
Diese mindestens sechsmonatige Pflegezeit nennt sich auch „Vorauspflege“. Verhinderungspflege erfolgt in der Regel nicht in einem Pflegeheim, sondern ambulant. Bei der Kurzzeitpflege entfällt die Frist von sechs Monaten. Jeder Pflegebedürftige mit einer Pflegestufe hat Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung. Die Probleme pflegender Angehörigen bestünden meist darin, eine zu pflegende Person in der Kurzzeitpflege unterzubringen.
Nach den Vorstellungen der CSU-Kreistagsfraktion sollte der Landkreis deshalb selbst oder durch einen anderen Träger eine zentrale Anlaufstelle schaffen, die den Menschen den Zugang zu verfügbaren Plätzen erleichtert.
Der Antrag zielt laut Pressemitteilung darauf ab, dass Einrichtungen im Landkreis an diese zentrale Stelle freie Plätze für Kurzzeitpflege melden und damit Bürger auf kurzem Wege erfahren, wo Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung stehen. Wichtig sei dabei, dass aktuelle Informationen zur Verfügung stehen. Das heißt, sobald ein Kurzzeitpflegeplatz frei oder belegt wird, melden die Einrichtungen dies umgehend an das Landratsamt.
Damit könne, so Popp, erreicht werden, dass die Buchung freier Plätze erleichtert und die umständliche und zeitraubende Abfrage einzelner Einrichtungen durch pflegende Angehörige überflüssig wäre. Seiner Ansicht nach wird eine solche „Börse für Kurzzeitpflege“auch von den Einrichtungen selber für notwendig befunden. Optimal wäre es, die direkte Buchung eines Kurzzeitpflegeplatzes per Internet zu ermöglichen.