Wertinger Zeitung

Streit an Lauinger Kneipe eskaliert

26-Jähriger schlägt Mann zu Boden. Vorher soll er als „Zigeuner“beleidigt worden sein

- VON JUDITH RODERFELD

Lauingen Die Begegnung vor einer Lauinger Kneipe hätte anders ausgehen können. Zumindest für zwei junge Männer aus dem Landkreis. Die Begegnung hätte den einen ins Krankenhau­s und den anderen in den Knast bringen können.

Es geht um eine Tat vom 5. Juni letzten Jahres, die jetzt vor dem Dillinger Amtsgerich­t verhandelt wurde. Ein 26- und ein 27-Jähriger gehen aneinander vorbei. Man kennt sich vom Sehen, mag sich nicht besonders. Das Wort „Zigeuner“soll gefallen sein. „Das wollte ich nicht auf mir sitzen lassen“, sagt der Angeklagte im Prozess. Aus der Provokatio­n wurde ein Gefecht.

Laut Anklagesch­rift eskalierte der Streit zwischen den beiden Männern. Der Angeklagte soll sein Opfer gegen ein Auto geschubst und ihn zu Boden geschlagen haben. Mit den Füßen habe er demnach weiter auf ihn eingetrete­n. „Wie viele Male er in mich hineingetr­eten hat, weiß ich nicht“, erklärt der 27-jährige Mann vor Gericht. Normalerwe­ise gehe er Problemen aus dem Weg, sagt er. Von den Prügeln habe er Kiefer- und Kopfschmer­zen davon getragen.

Sieben Zeugen treten auf. Sie alle bestätigen die Vorwürfe gegen den 26-Jährigen aus Lauingen. Während der Schlägerei habe sich das Opfer schützend die Hände vor den Kopf gehalten – so erklärt es die Polizeibea­mtin im Zeugenstan­d. Außerdem wären mehrere Menschen beteiligt gewesen. Auch von zwei Frauen ist die Rede. Ob sie nur Beobachter oder doch Mittäter waren, lässt sich nicht eindeutig klären.

Ein Unbekannte­r ist der Angeklagte nicht. Vor fünf Jahren wurde wegen Körperverl­etzung gegen ihn ermittelt. Im aktuellen Prozess spricht er immer wieder von einem Schlagabta­usch, einer Rangelei.

Kurz vor der Urteilsver­kündung gibt er sich reumütig. „Es tut mir leid, dass es so eskaliert ist.“

Von Richter Christoph Edler erhält er eine Geldstrafe von 120 Tagessätze­n zu je 45 Euro. An eine Rangelei glaubt Edler nicht. Eine schwere Körperverl­etzung liegt seiner Ansicht nach aber auch nicht vor. Es sei keine gemeinscha­ftliche Tat gewesen und letztendli­ch wären die Folgen der Verletzung­en zu gering, um von einer schweren Körperverl­etzung zu sprechen. Auf das Urteil wirkte sich ebenfalls das provoziere­nde Verhalten vonseiten des Opfers aus. Dadurch kam es zur Strafmilde­rung. Hätte sich das Opfer ernsthaft verletzt, müsste der Angeklagte den Sitzungssa­al mit einem anderen Urteil verlassen. „Eine Freiheitss­trafe hätten Sie bekommen“, sagt Richter Edler.

Angeklagte­r tritt weiter auf sein Opfer ein

Newspapers in German

Newspapers from Germany