Streit an Lauinger Kneipe eskaliert
26-Jähriger schlägt Mann zu Boden. Vorher soll er als „Zigeuner“beleidigt worden sein
Lauingen Die Begegnung vor einer Lauinger Kneipe hätte anders ausgehen können. Zumindest für zwei junge Männer aus dem Landkreis. Die Begegnung hätte den einen ins Krankenhaus und den anderen in den Knast bringen können.
Es geht um eine Tat vom 5. Juni letzten Jahres, die jetzt vor dem Dillinger Amtsgericht verhandelt wurde. Ein 26- und ein 27-Jähriger gehen aneinander vorbei. Man kennt sich vom Sehen, mag sich nicht besonders. Das Wort „Zigeuner“soll gefallen sein. „Das wollte ich nicht auf mir sitzen lassen“, sagt der Angeklagte im Prozess. Aus der Provokation wurde ein Gefecht.
Laut Anklageschrift eskalierte der Streit zwischen den beiden Männern. Der Angeklagte soll sein Opfer gegen ein Auto geschubst und ihn zu Boden geschlagen haben. Mit den Füßen habe er demnach weiter auf ihn eingetreten. „Wie viele Male er in mich hineingetreten hat, weiß ich nicht“, erklärt der 27-jährige Mann vor Gericht. Normalerweise gehe er Problemen aus dem Weg, sagt er. Von den Prügeln habe er Kiefer- und Kopfschmerzen davon getragen.
Sieben Zeugen treten auf. Sie alle bestätigen die Vorwürfe gegen den 26-Jährigen aus Lauingen. Während der Schlägerei habe sich das Opfer schützend die Hände vor den Kopf gehalten – so erklärt es die Polizeibeamtin im Zeugenstand. Außerdem wären mehrere Menschen beteiligt gewesen. Auch von zwei Frauen ist die Rede. Ob sie nur Beobachter oder doch Mittäter waren, lässt sich nicht eindeutig klären.
Ein Unbekannter ist der Angeklagte nicht. Vor fünf Jahren wurde wegen Körperverletzung gegen ihn ermittelt. Im aktuellen Prozess spricht er immer wieder von einem Schlagabtausch, einer Rangelei.
Kurz vor der Urteilsverkündung gibt er sich reumütig. „Es tut mir leid, dass es so eskaliert ist.“
Von Richter Christoph Edler erhält er eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 45 Euro. An eine Rangelei glaubt Edler nicht. Eine schwere Körperverletzung liegt seiner Ansicht nach aber auch nicht vor. Es sei keine gemeinschaftliche Tat gewesen und letztendlich wären die Folgen der Verletzungen zu gering, um von einer schweren Körperverletzung zu sprechen. Auf das Urteil wirkte sich ebenfalls das provozierende Verhalten vonseiten des Opfers aus. Dadurch kam es zur Strafmilderung. Hätte sich das Opfer ernsthaft verletzt, müsste der Angeklagte den Sitzungssaal mit einem anderen Urteil verlassen. „Eine Freiheitsstrafe hätten Sie bekommen“, sagt Richter Edler.
Angeklagter tritt weiter auf sein Opfer ein