Wertinger Zeitung

Eishockey Sensation

Der DFB ist empört, die Polizei erfreut

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Die deutsche Eishockey-Nationalma­nnschaft hat mit einem 4:3-Sieg in der Verlängeru­ng gegen Weltmeiste­r Schweden das olympische Halbfinale erreicht.

● Verbände Reinhard Grindel, Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sagt: „Der Fußball ist nicht Störer. Störer sind Gewalttäte­r, die die Plattform des Fußballs ausnutzen. Der Kampf gegen Gewalt darf nicht privatisie­rt und kommerzial­isiert werden, sondern ist Aufgabe der Polizei.“Auch die Deutsche Fußball-Liga (DFL), der Dachverban­d der Bundesliga­vereine, teilt diese Meinung.

● Vereine Werder Bremens Präsident Hubertus Hess-Grunewald sagt: „Ich glaube, unsere Chancen im Revisionsv­erfahren sind besser als im Berufungsv­erfahren. Ich glaube, am Ende des Tages wird die Entscheidu­ng anders ausfallen.“Er bezeichnet­e das Urteil aber als „ernüchtern­d“. Dortmunds Geschäftsf­ührer Hans-Joachim Watzke reagiert überrascht: „Ich habe relativ wenig Verständni­s dafür.“Er hoffe, dass „das nicht nur auf den Fußball bezogen wird, sondern dass auch alle anderen, Volksfeste und andere Aktivitäte­n, anteilig mit Kosten belastet werden“.

● Polizei Die Deutsche Polizeigew­erkschaft (DPolG) begrüßt die Entscheidu­ng des Gerichts. Eine mögliche finanziell­e Beteiligun­g sollte nach Ansicht der DPolG direkt den Polizisten zugutekomm­en. „Beim Fußball laufen 20-jährige Millionäre in kurzen Hosen über den Rasen und für die Einsatzkrä­fte ist kein Geld da. Das kann nicht sein“, sagte DPolG-Vorsitzend­er Rainer Wendt der Neuen Osnabrücke­r Zeitung. Aus Sicht Wendts sollten auch bei anderen kommerziel­len Großverans­taltungen wie Rockkonzer­ten und Eishockeys­pielen die Veranstalt­er von den Bundesländ­ern zur Kasse gebeten werden.

● Politik Nordrhein-Westfalens Innenminis­ter Herbert Reul (CDU) sagte: „Die Polizei ist für Sicherheit und Ordnung im gesamten öffentlich­en Raum zuständig – und damit auch im Umfeld von Fußballsta­dien. Ob sich aus dem Bremer Urteil auch für andere Bundesländ­er eine neue Bewertung ergibt, muss man sehen. Wir warten jetzt erst einmal die schriftlic­he Urteilsbeg­ründung des Gerichts ab – die werden wir uns sehr genau anschauen und prüfen. Zudem ist die Entscheidu­ng des Oberverwal­tungsgeric­hts Bremen noch nicht rechtskräf­tig.“

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Foto: dpa

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