Gehweg glatt: Klage scheitert
Hauseigentümerin nicht schuld an Unfall
Karlsruhe Es war ein eiskalter Januartag im Jahr 2010 und der Gehsteig direkt vor der Haustür spiegelglatt – acht Jahre nach seinem Sturz dort ist ein Mann mit seiner Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld endgültig gescheitert. Die Eigentümerin des Anwesens mitten in München sei für den Unfall nicht verantwortlich, entschied am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 255/16). Auch in den Vorinstanzen war die Klage ohne Erfolg geblieben.
Der Mann, der seinerzeit seine Freundin besucht hatte, war aus der Haustür eines direkt an einen Gehweg grenzenden Mietshauses getreten. Er rutschte auf dem glatten Kopfsteinpflaster aus, verletzte sich am Knöchel und laboriert nach Worten seines Anwaltes in der Vorinstanz, Sebastian Jung, bis heute an den Folgen dieser Verletzung. Vertrackt in diesem Fall: Für die Räumung des öffentlichen Gehweges war laut Satzung die Stadt München verantwortlich und hatte dies auch brav erledigt – allerdings, wie auch nach Ansicht des BGH üblich und zulässig, nicht auf der kompletten Breite, sondern nur mittig auf einem
Glatter Gehweg gehört zum „allgemeinen Lebensrisiko“
etwa 1,20 Meter breiten Passierstreifen. Zwischen Eingangstür des Mietshauses und dem vorschriftsmäßig gestreuten Trottoir verblieb also eine kleine schneeglatte Fläche und brachte den Mann zu Fall.
„Es kann doch nicht sein, dass es da ein Niemandsland auf dem Gehweg gibt, für das keiner zuständig ist“, hatte Rechtsanwalt Jung argumentiert. Doch, das kann sein, so sah es der Bundesgerichtshof. „Es gibt keinen Anspruch auf absolute Sicherheit und den Ausschluss aller Gefahren“, betonte die Vorsitzende Richterin Karin Milger. Dem Kläger sei es zuzumuten gewesen, „mit der gebotenen Vorsicht“den schmalen, nicht geräumten Streifen des Gehwegs zu überqueren. Das nicht gestreute Stück gehöre in den Bereich des „allgemeinen Lebensrisikos“. Der Kläger hatte von der Vermieterin Schadenersatz in Höhe von 4291,20 Euro nebst Schmerzensgeld „in angemessener Höhe“verlangt und vorher auch die Stadt München erfolglos verklagt. (dpa)