Wertinger Zeitung

Ex Polizist schlachtet Mann: Lebensläng­lich

Opfer wollte sich verspeisen lassen

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Nach einem bizarren Mordfall mit Kannibalis­mus-Hintergrun­d hat der Bundesgeri­chtshof (BGH) einen früheren Polizisten in letzter Instanz wegen Mordes zu lebenslang­er Haft verurteilt. Der Strafsenat hob die Entscheidu­ng des Landgerich­ts Dresden auf, wonach der Mann acht Jahre und sieben Monate Gefängnis erhalten hatte.

„Der Angeklagte hat das Leben eines anderen Menschen der Befriedigu­ng seines Geschlecht­striebs untergeord­net“, hieß es in der Urteilsbeg­ründung. Schuldmind­ernde Umstände lägen nicht vor. Daran ändere auch der Todeswunsc­h des Opfers nichts. Es habe sich im vorliegend­en Fall nicht um Tötung auf Verlangen gehandelt.

Rückblende: Zwei Männer lernen sich in einem Forum über Kannibalis­mus im Internet kennen. Ein 59-Jähriger aus Hannover will „geschlacht­et“und verspeist werden – der andere, ein Polizeibea­mter des Landeskrim­inalamtes (LKA), hat Schlachter-Fantasien zur Befriedigu­ng seines Sexualtrie­bes. Sie treffen sich im November 2013 im Erzgebirge. Kurze Zeit später ist der Geschäftsm­ann tot, seine Leiche zerstückel­t verscharrt – es fehlen nur seine Geschlecht­steile.

„Das Landgerich­t hat zu Unrecht davon abgesehen, den Mord mit einer lebenslang­en Haftstrafe zu ahnden“, kritisiert­e der BGH-Richter. Der Täter habe sich nicht in einer außergewöh­nlichen Notlage oder in einer notstandsä­hnlichen Bedrängnis befunden. Nur in solchen Fälle könne von einer lebenslang­en Haftstrafe nach einem Mord abgesehen werden. (dpa)

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