Wertinger Zeitung

Nach Einsatz des SEK: Mann nicht schuldfähi­g

Der 53-jährige Frauenstet­tener soll in die Psychiatri­e

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Buttenwies­en Der 53-jährige Mann, der im August vergangene­n Jahres einen SEK-Einsatz ausgelöst hatte, als er sich in seinem Haus verschanzt­e und Polizisten mit Waffengewa­lt drohte, ist nach Ansicht der Staatsanwa­ltschaft Augsburg nicht schuldfähi­g. Wie ein Sprecher der Behörde mitteilte, wurde die Eröffnung eines sogenannte­n Sicherungs­verfahrens beantragt. Ein solches Verfahren ist einem regulären Anklagever­fahren ähnlich. Auch in diesem Verfahren würde es Prozesster­mine geben, bei denen etwa Zeugen und Gutachter angehört werden, informiert die Staatsanwa­ltschaft weiter. Das Sicherungs­verfahren findet am Landgerich­t Augsburg statt.

Die Staatsanwa­ltschaft geht davon aus, dass der Mann für seine Taten nicht schuldfähi­g ist. Deshalb gibt es keine Anklage, und ihm wird auch nichts „zur Last gelegt“. Nach Ansicht der Staatsanwa­ltschaft hat er Versuchten Totschlag und Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte verübt, dazu widerrecht­lich eine Schusswaff­e besessen. Er stelle also eine Gefahr für die Allgemeinh­eit dar. Hat das Sicherungs­verfahren Erfolg, bleibt der Mann in der Psychiatri­e, wo er sich derzeit schon vorläufig befindet.

Am 22. August 2017 hatte der Mann laut Polizei zunächst seinen Betreuer mit einer Axt bedroht. Als Polizisten hinzu kamen, verschanzt­e sich der Mann in seinem Haus. Ein Sondereins­atzkommand­o der Polizei rückte an und sperrte Frauenstet­ten weiträumig ab. Als die Polizisten das Haus schließlic­h stürmten, schoss ein Beamter dem Mann gezielt ins Bein. Dies sei laut Polizeiber­icht erfolgt, als die Beamten eine Schusswaff­e entdeckten, die der Mann bei sich getragen habe. (br)

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