Nach Einsatz des SEK: Mann nicht schuldfähig
Der 53-jährige Frauenstettener soll in die Psychiatrie
Buttenwiesen Der 53-jährige Mann, der im August vergangenen Jahres einen SEK-Einsatz ausgelöst hatte, als er sich in seinem Haus verschanzte und Polizisten mit Waffengewalt drohte, ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Augsburg nicht schuldfähig. Wie ein Sprecher der Behörde mitteilte, wurde die Eröffnung eines sogenannten Sicherungsverfahrens beantragt. Ein solches Verfahren ist einem regulären Anklageverfahren ähnlich. Auch in diesem Verfahren würde es Prozesstermine geben, bei denen etwa Zeugen und Gutachter angehört werden, informiert die Staatsanwaltschaft weiter. Das Sicherungsverfahren findet am Landgericht Augsburg statt.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann für seine Taten nicht schuldfähig ist. Deshalb gibt es keine Anklage, und ihm wird auch nichts „zur Last gelegt“. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat er Versuchten Totschlag und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verübt, dazu widerrechtlich eine Schusswaffe besessen. Er stelle also eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Hat das Sicherungsverfahren Erfolg, bleibt der Mann in der Psychiatrie, wo er sich derzeit schon vorläufig befindet.
Am 22. August 2017 hatte der Mann laut Polizei zunächst seinen Betreuer mit einer Axt bedroht. Als Polizisten hinzu kamen, verschanzte sich der Mann in seinem Haus. Ein Sondereinsatzkommando der Polizei rückte an und sperrte Frauenstetten weiträumig ab. Als die Polizisten das Haus schließlich stürmten, schoss ein Beamter dem Mann gezielt ins Bein. Dies sei laut Polizeibericht erfolgt, als die Beamten eine Schusswaffe entdeckten, die der Mann bei sich getragen habe. (br)