Die Lebensgefährtin war schuld
Ein Mann missbraucht eine fremde Kreditkarte. Dass er damit Zigaretten, Pizza und Salat gekauft hat, gibt er zu. Doch einen Punkt der Anklage schiebt er jemand anderem in die Schuhe
Dillingen Die Kreditkarte lag auf der Straße. Einfach so, zum Mitnehmen. Eine verlockende Gelegenheit, dachte sich ein damals 20-Jähriger aus dem Landkreis, und steckte die Karte ein. Heute sagt er: „Das war eine Dummheit.“
Weil er die fremde Karte nicht nur vom Boden aufhob, sondern auch damit einkaufen ging, stand er wegen Betrugs vor dem Dillinger Amtsgericht. An jenem Maiabend im vergangenen Jahr habe er die Karte in der Nähe seines Zuhauses gefunden und damit erst einmal Pizza und Salat für seine Familie bestellt. Kostenpunkt: über 60 Euro. Danach ging er zu einer Tankstelle und kaufte mit der Kreditkarte zwei Packungen Zigaretten für 14 Euro.
An diesen Einkäufen gibt es keine Zweifel, der junge Mann gesteht sie bereits zu Beginn des Prozesses. Doch an jenem Abend gab es noch weitere Abbuchungen. Diverse Downloads aus dem Internet für mehr als 320 Euro. Die Bestellungen waren über den Abend verteilt, die erste davon eine halbe Stunde, bevor der Angeklagte Pizza bestellte, die letzte um ein Uhr nachts. Der junge Mann behauptet: „Das war ich nicht.“
Richterin Gabriele Held hat daran ihre Zweifel. „Wer soll das sonst gemacht haben?“, fragt sie. Ein Polizist sagt aus, dass es nicht möglich war, nachzuprüfen, von wo aus die Bestellungen getätigt wurden. Der 21-Jährige erklärt, dass er die Karte zwischenzeitlich zu Hause versteckt hat, ganz hinten im Fernsehschrank. „Vielleicht hat jemand anderes die Karte genommen“, sagt er. Seine Lebensgefährtin lebe ebenfalls bei ihm. Dazu zwei Kinder, die sind aber noch im Säuglingsalter. Held erkundigt sich nach den internetfähigen Geräten im Haushalt. Das Laptop sei gerade kaputt, sagt der Angeklagte. Auch das Handy der Lebensgefährtin habe derzeit ein kaputtes Display. Im Internet surfen könne man dennoch damit, beteuert er. Durch den Bericht von Jugendgerichtshelferin Christine Fischer wird deutlich, vor welchem Hintergrund der Mann seine Lebensgefährtin beschuldigt. Die Beziehung sei angespannt, sagt sie, es handle sich um eine sogenannte „On-OffBeziehung“. Also eine, die immer wieder unterbrochen ist. Die beiden hätten sich sogar schon gegenseitig angezeigt. Auch sonst hat der Angeklagte bereits mehrere Male Gerichtsluft geschnuppert. Nur wenige Tage vor der nun verhandelten Tat wurde er zu einem Arrest verurteilt. Er ist einschlägig bekannt wegen Unterschlagung und Erschleichung von Leistungen. Dazu kämpft er mit einem erheblichen Schuldenbetrag.
Staatsanwältin Kathrin Schmid bezeichnet die Aussagen des Angeklagten als „reine Schutzbehauptungen“und „an den Haaren herbeigezogen“. Held schließt sich dem an. „Natürlich waren Sie das“, sagt sie bei der Urteilsverkündung des Schöffengerichts. Dieses verhängt eine Jugendstrafe von zehn Monaten auf Bewährung, dazu 100 Stunden soziale Hilfsdienste. Außerdem muss der Mann eine Schuldenberatung in Anspruch nehmen. Das Urteil ist rechtskräftig.