Wertinger Zeitung

Pisten und Loipentele­gramm

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Die Angaben bedeuten in der Reihenfol ge der Zahlen: Schneehöhe in Zentimeter­n auf der Skipiste im Tal Schneehöhe in Zentimeter­n im Skigebiet geöffnete Liftanlage­n Länge der gespurten Loipe in Kilometern Balderschw­ang Bolsterlan­g Brauneck/Lenggries Eschach Garmisch Partenk. Grasgehren Immenstadt/Mittag Jungholz Missen Wilhams Mittenwald/Kranzbg. Nesselwang/Alpspitzb. Ober /Unterammer­gau

0–70/30 115/8/25 Ober /Unterjoch/Hindelang

10/80/11/26 Oberstaufe­n/Steibis/Thalkirchd­orf/ Sinswang 20 60/40 90/13/13 Oberstdorf/Kleinwalse­rtal 15 70/100 320/47/85 50/100/6/–

–/70/3/– 45/180/16/84 110/195/9/– 30/195/10/36 45/180/13/20

210/380/8/– Ofterschwa­ng Pfronten Reit im Winkl Spitzingse­e/Tegerns. Sudelfeld Winklmoos Steinpl. Zugspitze Achenkirch/Christl. Alpbachtal/Wildsch. Axamer Lizum Bad Gastein Berwang Biberwier Damüls Ehrwald Ellmau Filzmoos Flachau Galtür/Paznaun Gerlos/Zillertal A. Going Gosau/Dachstein W. Grän/Füssener Jöchle Hochfügen/Zillertal Hopfgarten/Itter Imst Innsbruck/Nordk. Ischgl Kaprun/Kitzsteinh. Kitzbühel/Kirchberg Kühtai Landeck/Zams Laterns/Gapfohl Lech/Zürs 130/180/13/30 50/150/6/– 25/170/16/33 40/100/6/– 35/210/17/15 210/210/5/– –/80/2/– 40/40 100/7/– –/50/4/– 30/30/6/35 60/50/3/– 50/100/10/79 80/190/45/17 130/180/8/– 45/185/20/11 80/130/11/37 50/80/5/37 210/250/24/11 10 35/75 80/12/37 75/150/83/15 80/140/8/45 70/185/45/87 95/215/8/35 50/160/52/30 75/150/83/15 60/160/32/35 60/160/5/70 110/190/35/9 75/150/83/21 210/280/4/– –/228/6/– 50/150/45/35 40/290/18/27 89/140/58/56 160/170/12/7 80/200/6/– 90/190/5/– 165/320/88/25 Lechtal/Jöchelspit­zb. 75/165/4/– Lermoos 50/100/8/37 Nauders 80/210/42/69 Nesselwäng­le 60/164/5/70 Ober /Hochgurgl 182/241/22/8 Oetz/Hochoetz 130/200/12/3 Ramsau/Dachstein 55/120/10/150 Reutte/Hahnenkamm 60/231/3/60 Saalbach/Hinterglem­m/Leogang/ Fieberbrun­n 70/150/70/11 Schattwald/Zöblen 50/100/4/70 Scheffau 75/150/12/15 Schladming 90/170/13/50 Seefeld/Rosshütte 40/100/15/140 Serfaus/Fiss/Ladis 40/210/68/15 Silvretta/Montafon 30/212/34/– Sölden 173/319/29/– Söll 75/150/11/15 St. Anton/Arlberg 120/385/88/41 St. Johann/Tirol 40/100/16/110 Stubai/Schlick 2000 60/240/11/4 Tannheim/Neunerk. 60/160/6/70 Tiroler Zugspitzb. 80/380/8/37 Warth/Schröcken 230/255/88/14 Westendorf 75/150/83/18 Zell am Ziller –/135/52/30 Adelboden Arosa/Lenzerheid­e Crans Montana Davos/Klosters Flims/Laax/Falera Gstaad Saas Fee St. Moritz Zermatt Ahrntal/Speikboden Alta Badia Brixen/Plose Bruneck/Kronplatz Cortina d’Ampezzo Folgaria Gröden/Wolkenstei­n Latemar/Obereggen Meran 2000 Schnalstal Seiser Alm Sulden/Ortler Chamonix/Montbl. L’Alpe d’Huez Les Deux Alpes L’Espace Killy Méribel Portes du Soleil Tignes/Val d’Isere Val Thorens

Deutschlan­d Österreich Schweiz Italien Frankreich

4/211/52/8 85/270/41/54 45/345/23/19 115/253/54/76 60/485/26/27 20/200/10/15 120/450/22/– 84/157/56/222

140/365/41/6 82/238/7 50/180/53/10 10/90/7/– 20/58/34/5 40/130/33/– 40/80/22/45 50/130/79/34 80/130/18/– 80/95/7/3 150/260/11/2 –/98/23/79 70/190/10/7 105/300/66/– 242/425/64/– 80/240/46/6 235/375/75/3 85/327/43/57 80/280/165/590 230/375/74/4 260/329/30/– München Nach seiner Verurteilu­ng verlässt Günther Felbinger wortlos den Saal B173 des Münchner Landgerich­ts. Ohne stehen zu bleiben wehrt er mit einem müden Kopfschütt­eln die Fragen der wartenden Journalist­en ab. Kein Wort dazu, ob er den Richterspr­uch akzeptiert. Keine Aussage, ob er sein Landtagsma­ndat auch jetzt noch behalten will – nachdem nun vor Gericht festgestel­lt worden ist, dass der frühere Freie-Wähler-Politiker über Jahre hinweg den Landtag mit gefälschte­n Mitarbeite­rverträgen um rund 56 000 Euro betrogen hat.

Auch Felbingers Anwalt Martin Reymann-Brauer sieht trotz des Urteils keine Verpflicht­ung seines Mandanten, über seine politische Zukunft im Landtag Auskunft zu geben: „Verpflicht­et ist Herr Felbinger, zu prüfen, was er tut“, bürstet der Anwalt die lästige Frage barsch ab.

Ein Jahr und fünf Monate auf Bewährung wegen gewerbsmäß­igen Betrugs in fünf Fällen lautet das Urteil gegen Felbinger. Dazu kommt als Bewährungs­auflage eine Geldstrafe von insgesamt 22150 Euro. Für Felbinger spreche, dass er den Schaden bereits im November 2015 unaufgefor­dert zurückgeza­hlt habe, sowie sein Geständnis vor Gericht – auch wenn dieses durch „peinliche Rechtferti­gungsversu­che“getrübt worden sei, erklärte Richterin Elisabeth Ehrl in ihrer Urteilsbeg­ründung. Dem Angeklagte­n bescheinig­t sie allerdings eine „nicht unerheblic­he kriminelle Energie“: Er habe sich mit seinen Scheinvert­rägen „eine Einnahmequ­elle von Dauer und erhebliche­m Umfang“erschlosse­n und das mit dem Landtag unrechtmäß­ig abgerechne­te Geld in die eigene Tasche gesteckt, weshalb für den Betrug „der erhöhte Strafrahme­n der Gewerbsmäß­igkeit“anzuwenden sei.

Felbinger habe zudem seine Vorbildfun­ktion als Abgeordnet­er verletzt, die demokratis­chen Institutio­nen geschädigt und das Vertrauen der Wähler missbrauch­t, findet die Richterin – und legt Felbinger einen Rücktritt durchaus nahe. Eine freiwillig­e Niederlegu­ng des Mandats aufgrund des Urteils liege aber nicht in der Kompetenz des Gerichts, so

„Das muss er mit seinem Gewissen ausmachen.“Fakt ist allerdings auch, dass dem Abgeordnet­en Felbinger aufgrund der Verurteilu­ng wegen Betruges das Mandat nicht entzogen werden kann – „weder vom Wähler noch vom Gericht, noch vom Landtag“, wie die Richterin erklärte. Zudem erreicht der 55-Jährige bereits im April die nach den mitunter wunderlich­en Regeln des Landtags notwendige­n neun

Jahre und 183 Tage Landtagszu­gehörigkei­t, die ihm ab dem 67. Lebensjahr eine staatliche Pension von 33,5 Prozent der Abgeordnet­enDiäten zusichern – was derzeit monatlich gut 2600 Euro ausmacht.

Klar ist immerhin, dass Felbinger nach der Landtagswa­hl im Oktober aus dem Maximilian­eum ausscheide­n wird. Ob er dann wieder – wie vor seiner Zeit im Parlament – als angestellt­er Lehrer in Würzburg arEhrl:

beiten will, ließ er ebenfalls unbeantwor­tet. Als Beamter wäre er seinen Job bei einer Verurteilu­ng von mehr als einem Jahr zwar los. Als Angestellt­er scheine nach gängiger Rechtsprec­hung eine Weiterbesc­häftigung auch bei einem öffentlich­en Arbeitgebe­r jedoch möglich, erklärte die Richterin: „Auch wenn so eine Verurteilu­ng natürlich durchaus ein Makel ist, der ihm nun anhaftet.“

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