Wertinger Zeitung

Verkäufer dürfen Schockbild­er verdecken

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Verkäufer von Tabakwaren dürfen Schockbild­er und Warntexte auf Zigaretten­packungen verdecken. Es gebe keine rechtliche Grundlage für ein Verbot, entschied das Landgerich­t Berlin. Der Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen hatte gegen einen Kioskbetre­iber geklagt, der Warnhinwei­se hinter einem Sichtschut­z versteckt. Seit 2016 regelt die Tabakerzeu­gnisVerord­nung, dass Zigaretten­packungen nicht verdeckt sein dürfen. Die Richter urteilten jedoch, dass die Vorschrift gesetzlich nicht ausreichen­d verankert sei. (dpa)

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