Autofahrer übersieht in Finningen einen Radler
Außerdem misslingen zwei Überholversuche: einer in Bachhagel, einer in Wittislingen
Finningen/Bachhagel Ein 47-jähriger Autofahrer hat am Dienstag um 11 Uhr einen 66-jährigen Fahrradfahrer übersehen. Nach Angaben der Polizei wollte der Jüngere von der Goldbergstraße in Richtung Deisenhofer Straße im Ortsteil Mörslingen abbiegen, übersah den Radfahrer – und prallte mit diesem zusammen. Dabei stürzte der Radfahrer auf die Straße und verletzte sich am Bein. Er musste zur weiteren Behandlung ins Dillinger Krankenhaus gebracht werden. An dem Fahrrad und dem Pkw entstand ein Sachschaden von etwa 1300 Euro.
Wie die Dillinger Polizei weiter mitteilte, ereigneten sich am Dienstag zwei weitere Unfälle: Um 15.30 Uhr stießen auf der Kreisstraße DLG 35 bei Oberbechingen ein VW-Golf und ein Motorradfahrer zusammen, nachdem der Zweiradfahrer zum Überholen eines Lastwagens angesetzt hatte. Ersten Angaben zufolge übersah dabei der 18-jährige Autofahrer den bereits im Überholvorgang befindlichen Motorradfahrer. Der 53-Jährige kam über das linke Bankett von der Fahrbahn ab und stürzte schließlich, wobei ein Sachschaden von etwa 2000 Euro am Motorrad und von 5000 Euro am VW entstand. Verletzt wurde niemand.
Zu einem ähnlichen Unfall kam es am gleichen Tag bereits um 7.30 Uhr, als der 50-jährige Fahrer eines Audis einen auf der Staatsstraße 2032 fahrenden Rollerfahrer überholen wollte.
Dabei übersah er, dass bereits ein 23-jähriger AudiFahrer zum Überholen angesetzt hatte. Beide Fahrzeuge prallten laut Polizei seitlich ineinander. Dabei entstand ein Sachschaden von etwa 14 000 Euro. Der Fahrer des Motorrollers setzte trotz des Unfalls seine Fahrt weiter fort. Die Polizei Dillingen bittet unter Telefon 09071/56-0 um Zeugenhinweise. An die gleiche Telefonnummer können sich Zeugen für einen Einbruchsversuch in Höchstädt wenden: In der Nacht von Ostermontag auf Dienstag, 9 Uhr, wurde versucht, eine Haustür zu einer Bäckerei in der Lutzinger Straße aufzuhebeln. Hierbei wurde die untere Ecke einer Stahltüre verbogen, der oder die Täter gelangten jedoch nicht in das Gebäude und hinterließen einen Sachschaden in Höhe von etwa 200 Euro. (pol)