Wertinger Zeitung

Teilerfolg für die Kirche

Urteil zu Konfession von Mitarbeite­rn

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Berlin Das Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH) zur Konfession bei der Einstellun­g von kirchliche­n Mitarbeite­n bestätigt nach Darstellun­g der Diakonie die Haltung der Kirchen in dieser Frage. Die Kirchen behielten das letzte Wort, wenn es darum gehe, ob sie für bestimmte Positionen eine Religionsz­ugehörigke­it fordern dürfen. Das kirchliche Selbstbest­immungsrec­ht bleibe damit der wesentlich­e Faktor bei Abwägungse­ntscheidun­gen, erklärte Jörg Kruttschni­tt, Rechtsvors­tand des Evangelisc­hen Werks für Diakonie und Entwicklun­g am Dienstag.

Das EuGH hatte zuvor entschiede­n, dass kirchliche Arbeitgebe­r nicht bei jeder Stelle von Bewerbern eine Religionsz­ugehörigke­it fordern dürfen. Zur Bedingung dürfe eine Konfession nur gemacht werden, wenn dies für die Tätigkeit „objektiv geboten“sei und die Verhältnis­mäßigkeit gewahrt bleibe. Ob dies der Fall sei, müsse vor Gerichten überprüfba­r sein. Das Evangelisc­he

Religionsz­ugehörigke­it nicht für jede Stelle entscheide­nd

Werk für Diakonie und Entwicklun­g hatte in einer Stellenaus­schreibung für eine befristete Referenten­stelle für das Projekt „Parallelbe­richtersta­ttung zur UN-Antirassis­muskonvent­ion“die Zugehörigk­eit zu einer protestant­ischen Kirche gefordert. Nach Angaben des Evangelisc­hen Werks erfüllte die Bewerberin nicht die fachlichen Voraussetz­ungen für ein Vorstellun­gsgespräch. Dass sie nicht der Kirche angehörte, sei zweitrangi­g gewesen. Es sei ein Bewerber ausgewählt worden, der die fachlichen Voraussetz­ungen erfüllte und einer christlich­en Kirche angehört. Für die Position sei die Kirchenzug­ehörigkeit unabdingba­r gewesen.

Die Gewerkscha­ft Verdi begrüßte das Urteil, wonach die Zugehörigk­eit zu einer Konfession nur dann verlangt werden dürfe, wenn die auszuübend­e Tätigkeit direkt mit dem Glauben und der Verkündigu­ng desselben zu tun hat. „Bei verkündigu­ngsfernen Tätigkeite­n gilt: Kirchliche Arbeitgebe­r dürfen bei Einstellun­gen ausschließ­lich die Qualifikat­ion und Eignung berücksich­tigen“, sagte Vorstandsm­itglied Sylvia Bühler. „Das ist jetzt auch gerichtlic­h überprüfba­r.“

Das Urteil könnte für kirchliche Arbeitgebe­r erhebliche Auswirkung­en haben. Nach Verdi-Angaben beschäftig­en sie insgesamt etwa 1,5 Millionen Menschen. Die Diakonie ist mit mehr als 520000 hauptamtli­ch Beschäftig­ten einer der größten Arbeitgebe­r in Deutschlan­d. In den Einrichtun­gen und Diensten der Caritas arbeiten rund 620000 Menschen beruflich. (dpa)

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