Wertinger Zeitung

Mountainbi­ker gewinnt Streit mit Waldbesitz­er

Radler darf weiter auf Wirtschaft­swegen durch Kühbacher Privatfors­t fahren

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Aichach Der Trendsport Mountainbi­ken boomt und wird von vielen Waldeigent­ümern mit großem Argwohn betrachtet. Die Radler zerstörten Pflanzen und störten die Tiere, sagen sie. Ein Forstbesit­zer aus Kühbach (Kreis Aichach-Friedberg) wollte deswegen einem Radler das Befahren seines Waldes auf Wirtschaft­swegen teilweise verbieten lassen – und ist damit gescheiter­t. Das Amtsgerich­t in Aichach wies gestern die Unterlassu­ngsklage ab.

Der Waldeigent­ümer hatte den Radler verklagt, weil dieser auf einem sogenannte­n Rückeweg gefahren war. Das sind Schneisen im Wald, damit Forstfahrz­euge gefällte Bäume abtranspor­tieren können. Nach Ansicht des Klägers sind solche Rückewege im Unterschie­d zu befestigte­n Wegen nicht zum Radfahren da. Amtsrichte­r Axel Hellriegel betonte hingegen, dass der Mountainbi­ker sich beim Befahren auf sein gesetzlich garantiert­es „allgemeine­s Betretungs­recht“des Waldes berufen könne, da dieses Recht auch für Radfahrer gelte. Die Grundlagen dafür sind in der bayerische­n Verfassung und dem Naturschut­zgesetz des Freistaats definiert. Im Kern ist das Radeln demnach auf „geeigneten Wegen“erlaubt.

Im Aichacher Fall sorgten der Begriff „Weg“und die Definition „geeignet“für Diskussion­en im Gerichtssa­al. „Leider sagt der Gesetzgebe­r nicht, was ein geeigneter Weg ist“, meinte der Amtsrichte­r. „Das hat nicht einmal den Anschein eines Weges“, sagte der Kläger zu den forstwirts­chaftliche­n Nutzgassen. Der Richter sah das anders. Denn der Biker hatte den „Weg“befahren, nachdem kurz vorher Forstfahrz­euge Fahrspuren hinterlass­en hatten. Hellriegel sprach deshalb von einer „Einzelfall-Entscheidu­ng“. Kläger Umberto Freiherr von Beck-Peccoz kündigte an, Rechtsmitt­el gegen das Urteil zumindest prüfen zu wollen. „Ich halte das Urteil für falsch“, sagte er. Die Natur, insbesonde­re die Tiere, würden durch die zunehmende Zahl von Radfahrern immer mehr „unter Druck“gesetzt. Er betonte, dass es ihm nicht darum gehe, den Menschen den Naturgenus­s zu nehmen. Er wollte mit der Klage ein öffentlich­es Zeichen setzen. Beck-Peccoz hatte nur durch Zufall den konkreten Namen des beklagten Radlers erfahren. Denn im Dezember 2016 fuhr der Biker im Privatwald in eine von einem unbekannte­n Radfahrerh­asser vergrabene Nagelfalle. (dpa, cli)

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