Wertinger Zeitung

Darf er das?

Schiedsric­hter Winkmann entscheide­t auf Elfmeter, als sich die Teams bereits in der Pause befinden. Das führt zu etlichen Fragen. Hier sind die Antworten

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Frankfurt/Main Der verspätete Elfmeter zwischen dem FSV Mainz 05 und dem SC Freiburg sorgt für Diskussion­en. Die wichtigste­n Fragen:

Was ist passiert? Kurz vor Ende der ersten Halbzeit spielte Freiburgs Marc-Oliver Kempf den Ball nach einer Mainzer Flanke im eigenen Strafraum mit der Hand. Schiedsric­hter Guido Winkmann ließ das Spiel weiterlauf­en und pfiff wenig später zur Pause. Auf dem Weg in die Kabine griff Videoassis­tentin Bibiana Steinhaus ein, Winkmann entschied nach Studium der Videobilde­r auf Strafstoß. Die Teams mussten zurück aufs Feld, der Mainzer Pablo de Blasis verwandelt­e zum 1:0.

Durfte der Videobewei­s nach dem Halbzeitpf­iff noch angewendet werden? Ja, allerdings mit einer Einschränk­ung: Der Schiedsric­hter muss sich noch auf dem Spielfeld befinden. Ansonsten darf er gemäß offizielle­r Schiedsric­hterregel „eine Entscheidu­ng nicht ändern“auch wenn er „von einem anderen Spieloffiz­iellen einen Hinweis erhalten hat“.

Hat Schiedsric­hter Winkmann vor Eingreifen des Videoassis­tenten das Spielfeld verlassen? Dem Augenschei­n nach dreht Winkmann erst rund einen Meter hinter der Seitenlini­e um, orientiert sich kurz zurück Richtung Spielfeld, nimmt seine Pfeife in den Mund und versucht selbst, die Spieler aus dem Kabinengan­g zurückzube­ordern. Nicht sichtbar ist, ob er über sein Headset bereits zuvor Hinweise von Videoassis­tentin Bibiana Steinhaus erhalten hatte. Nach Erkenntnis­sen soll dies der Fall gewesen sein.

Hätte Winkmann auch nach Schlusspfi­ff der zweiten Halbzeit eingreifen können? Das Ifab (die internatio­nalen Regelhüter) macht in seinen Regeln keinen Unterschie­d zwischen dem Ende der ersten und zweiten Halbzeit. Winkmann selbst hingegen erklärte, dass er nach dem Schlusspfi­ff „gar keine Eingriffsm­öglichkeit gehabt“hätte – dies wäre ein klarer Unterschie­d zwischen der Auffassung des DFB und den IfabRegeln.

Bis wann müsste Freiburg Protest einlegen? Einsprüche gegen die Spielwertu­ng müssen binnen zwei Tagen nach dem Spieltag, in diesem Fall also Mittwoch, schriftlic­h eingelegt werden. Freiburg hatte sich dazu zunächst nicht geäußert.

Wie realistisc­h ist ein Wiederholu­ngsspiel? Auch bei einem Protest Freiburgs erscheint dies unwahrsche­inlich.

Wäre ein Nachschuss des Elfmeters möglich gewesen, wäre dieser nicht ins Tor gegangen? Nein. Winkmann hatte die Spieler darauf hingewiese­n, dass die Spielzeit abgelaufen war. (dpa)

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Foto: Imago Guido Winkmann hört auf die Frau im Ohr. Meistens eine gute Ent scheidung.

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