Für 42 Verkehrssünder wurde es teuer
Drei Autofahrer im Landkreis fahren 24 km/h zu schnell. Die Bilanz des Blitzmarathons
Landkreis Dass die Polizei verstärkt messen würde, war im Vorfeld bekannt. Dennoch waren auch beim diesjährigen Blitzmarathon, der von Mittwoch, 6 Uhr, bis Donnerstag, 6 Uhr, stattfand, nicht alle Autofahrer vorsichtig genug unterwegs.
Im Bereich der Polizeiinspektion Dillingen haben in den 24 Stunden des Blitzmarathons insgesamt zehn Beamte der Dillinger Inspektion und Polizeidienststelle Wertingen an sechs verschiedenen Örtlichkeiten gemessen. Hauptaugenmerk lag dabei auf den Land- und Bundesstraßen.
Im Landkreis wurden 42 Verkehrsteilnehmer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Die Höchstgeschwindigkeit lag laut der Dillinger Inspektion in zwei Fällen bei 124 km/h bei erlaubten 100 km/h, sowie einmal bei 94 km/h bei erlaubten 70 km/h. Das bedeutet jeweils ein Bußgeld von 80 Euro sowie einen Punkt in der sogenannten Verkehrssünderdatei. Der negative Spitzenreiter im Bereich der Polizei Schwaben Nord wurde an der Kontrollstelle im Nachbarlandkreis Donau-Ries an der B 2 (Höhe Kaisheim) festgestellt. Dort war ein Autofahrer mit 149 km/h statt der erlaubten 100 km/h unterwegs. Ihn erwarten 160 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Von der Polizeiinspektion Dillingen heißt es, im Vergleich zu 2017 sei eine geringfügige Erhöhung der Verkehrsverstöße festzustellen. Das könnte daran liegen, dass im Messzeitraum 2017 das Wetter deutlich schlechter war. Die Messungen wurden ebenfalls im April durchgeführt – 2017 schneite und regnete es allerdings in diesem Zeitraum.
Insgesamt durchfuhren im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Nord 19 026 Fahrzeuge die Geschwindigkeitsmessungen – ein enormer Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Da waren es laut Polizei nur 9248 gemessene Fahrzeuge. Der Grund könnte die Aufstockung des Personals bei den Kontrollstellen sein. 134 Beamte waren insgesamt im Einsatz. 373 Fahrzeugführer mussten wegen des Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beanstandet werden (2017: 255). Das ergibt eine Beanstandungsquote von 1,96 Prozent – ein Rückgang um 0,8 Prozent im Vergleich zu Vorjahr. (jako, pol)