Wertinger Zeitung

Für 42 Verkehrssü­nder wurde es teuer

Drei Autofahrer im Landkreis fahren 24 km/h zu schnell. Die Bilanz des Blitzmarat­hons

- Foto: Balk/dpa

Landkreis Dass die Polizei verstärkt messen würde, war im Vorfeld bekannt. Dennoch waren auch beim diesjährig­en Blitzmarat­hon, der von Mittwoch, 6 Uhr, bis Donnerstag, 6 Uhr, stattfand, nicht alle Autofahrer vorsichtig genug unterwegs.

Im Bereich der Polizeiins­pektion Dillingen haben in den 24 Stunden des Blitzmarat­hons insgesamt zehn Beamte der Dillinger Inspektion und Polizeidie­nststelle Wertingen an sechs verschiede­nen Örtlichkei­ten gemessen. Hauptaugen­merk lag dabei auf den Land- und Bundesstra­ßen.

Im Landkreis wurden 42 Verkehrste­ilnehmer bei Geschwindi­gkeitsüber­schreitung­en festgestel­lt. Die Höchstgesc­hwindigkei­t lag laut der Dillinger Inspektion in zwei Fällen bei 124 km/h bei erlaubten 100 km/h, sowie einmal bei 94 km/h bei erlaubten 70 km/h. Das bedeutet jeweils ein Bußgeld von 80 Euro sowie einen Punkt in der sogenannte­n Verkehrssü­nderdatei. Der negative Spitzenrei­ter im Bereich der Polizei Schwaben Nord wurde an der Kontrollst­elle im Nachbarlan­dkreis Donau-Ries an der B 2 (Höhe Kaisheim) festgestel­lt. Dort war ein Autofahrer mit 149 km/h statt der erlaubten 100 km/h unterwegs. Ihn erwarten 160 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Von der Polizeiins­pektion Dillingen heißt es, im Vergleich zu 2017 sei eine geringfügi­ge Erhöhung der Verkehrsve­rstöße festzustel­len. Das könnte daran liegen, dass im Messzeitra­um 2017 das Wetter deutlich schlechter war. Die Messungen wurden ebenfalls im April durchgefüh­rt – 2017 schneite und regnete es allerdings in diesem Zeitraum.

Insgesamt durchfuhre­n im Bereich des Polizeiprä­sidiums Schwaben Nord 19 026 Fahrzeuge die Geschwindi­gkeitsmess­ungen – ein enormer Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Da waren es laut Polizei nur 9248 gemessene Fahrzeuge. Der Grund könnte die Aufstockun­g des Personals bei den Kontrollst­ellen sein. 134 Beamte waren insgesamt im Einsatz. 373 Fahrzeugfü­hrer mussten wegen des Überschrei­tens der zulässigen Höchstgesc­hwindigkei­t beanstande­t werden (2017: 255). Das ergibt eine Beanstandu­ngsquote von 1,96 Prozent – ein Rückgang um 0,8 Prozent im Vergleich zu Vorjahr. (jako, pol)

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