Wertinger Zeitung

Wenn Ettaler Glühwein aus Schwaben kommt

Streit um Markenname­n entschiede­n

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München Der „Original Ettaler Kloster Glühwein“aus Schwaben darf diesen Namen vorerst nicht mehr tragen. Dies hat das Landgerich­t München I entschiede­n. Die Etikettier­ung wecke eine falsche Vorstellun­g von der Herkunft der Produkte und bedeute damit eine Irreführun­g der Verbrauche­r, entschiede­n die Richter. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerb­s hat die Weinkeller­ei Kunzmann verklagt, weil diese den EttalGlühw­ein verkauft hatte, obwohl sie das Getränk in Dasing im schwäbisch­en Landkreis Aichach-Friedberg selbst herstellt und abfüllt.

Das Kloster Ettal im oberbayeri­schen Kreis Garmisch-Partenkirc­hen hat nur die Markenrech­te an „Kloster Ettal“eingeräumt. Sonst hat das Kloster nichts mit dem Getränk zu tun. Der „Original Ettaler Kloster Glühwein“wie auch der „Original Ettaler Kloster Heidelbeer­glühwein“erweckten aber den Eindruck, als seien sie Produkte des Klosters Ettal, begründete­n die Richter ihre Entscheidu­ng. Denn auf den Etiketten sei nicht nur groß „Kloster Ettal“zu lesen, sondern auch das Wort „Original“. Dieser Zusatz lasse den Konsumente­n glauben, dass es sich um Glühwein aus dem Kloster handele. Tatsächlic­h aber würden sie in Dasing hergestell­t und abgefüllt – wie es auf dem Etikett am Rücken der Flasche durchaus vermerkt war.

Beim Kloster hieß es dazu, die Weinkeller­ei stelle den Glühwein nach einer Rezeptur aus Ettal her, die aus der alten Likörmanuf­aktur stamme. (dpa)

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