Wertinger Zeitung

Fahrenscho­n will Strafbefeh­l annehmen

Weshalb es nun doch nicht zum Prozess wegen der verspätete­n Steuererkl­ärung kommt

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München Ursprüngli­ch hätte der frühere bayerische Finanzmini­ster und Ex-Sparkassen­präsident Georg Fahrenscho­n an diesem Donnerstag auf der Anklageban­k des Münchner Amtsgerich­ts Platz nehmen sollen. Fahrenscho­n hatte bekanntlic­h seine Steuererkl­ärungen für die Jahre 2012 bis 2014 verspätet abgegeben, wie er eingeräumt hatte. Einen ersten Strafbefeh­l hat er aber nicht akzeptiert. Daher sollten die Vorwürfe öffentlich geklärt werden. Doch dazu kommt es nun nicht.

Denn jetzt ist Fahrenscho­n anscheinen­d doch bereit, einen neuen Strafbefeh­l zu akzeptiere­n. Ein solcher Strafbefeh­l stellt eine reguläre Strafe eines Gerichts dar, erspart aber den Beteiligte­n eine öffentlich­e Hauptverha­ndlung und dient der Vereinfach­ung der Gerichtsab­läufe. Strafbefeh­le sind üblich bei kleineren Delikten – oder wenn ein Geständnis vorliegt.

Der frühere bayerische Finanzmini­ster soll jetzt per Strafbefeh­l zu 140 Tagessätze­n wegen Steuerhint­erziehung verurteilt werden, wie Oberstaats­anwältin Anne Leiding am Dienstag in München ankündigte. Darauf hätten sich die beteiligte­n Parteien in einem Rechtsgesp­räch geeinigt. Den neuen Strafbefeh­l

Der CSU Mann wäre damit vorbestraf­t

wird Fahrenscho­n voraussich­tlich akzeptiere­n. Bei einer Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätze­n wäre der CSU-Politiker vorbestraf­t. Um welche Summe es geht, sagte Leiding nicht. Wegen der Affäre hatte Fahrenscho­n den Spitzenpos­ten bei den Sparkassen auf Druck der Verbandsko­llegen hin verloren. (dpa, AZ)

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