Wertinger Zeitung

Di Fabio hält Kreuz Pflicht für problemlos

Verfassung­srechtler verweist auf früheres Urteil

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München Die Debatte um die von Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) angestoßen­e und vom bayerische­n Kabinett erlassene KreuzPflic­ht nimmt kein Ende. Während die rheinland-pfälzische Ministerpr­äsidentin Malu Dreyer (SPD) ihrem bayerische­n Amtskolleg­en „Wahlkampff­olklore“unterstell­t, sieht der ehemalige Bundesverf­assungsric­hter Udo di Fabio rechtlich kein Problem in der Anordnung der Staatsregi­erung.

„Von einer klaren Verfassung­swidrigkei­t des Söder’schen ,Kreuzzugs‘ mit der verwaltung­sinternen Vorschrift, im Eingangsbe­reich von Dienststel­len des Landes ein Kreuz anzubringe­n“, könne mit Blick auf die bisherige Rechtsprec­hung des Bundesverf­assungsger­ichts „keine Rede sein“, heißt es einem Beitrag Di Fabios für die Hamburger Wochenzeit­ung Die Zeit. Mit Urteil vom 18. März 2011 habe der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte eine staatlich auferlegte Pflicht zur Anbringung von Schulkreuz­en mit dem Prinzip des säkularen Staates für vereinbar gehalten. Der Gerichtsho­f sehe durchaus im Kreuz vor allem anderen ein religiöses Symbol und nicht lediglich ein kulturelle­s Zeichen eigener Herkunft und Identität. Und dennoch sei es „keinem Staat versagt, das religiöse Zeichen für sich als Symbol eigener Herkunft und Identität zu nutzen, solange daraus keine weltanscha­uliche oder religiöse Indoktrina­tion werde“, schreibt Di Fabio.

SPD-Ministerpr­äsidentin Dreyer sagte den Badischen Neuesten Nachrichte­n, die Kreuz-Pflicht sei ein inakzeptab­ler Versuch Söders, ein religiöses Symbol politisch zu instrument­alisieren. Sie selbst würde kein Kreuz an die Wand ihrer Staatskanz­lei in Mainz hängen, sagte die Katholikin, die auch Theologie studiert hat. Die Münchner Regionalbi­schöfin Susanne Breit-Keßler sagte im Gottesdien­st zur Eröffnung der bayerische­n Landesauss­tellung „Mythos Bayern“in der Ettaler Basilika, Kreuze sollten auch in „öffentlich­en Räumen“hängen. Das Kreuz habe seinen Platz nicht nur im privaten Kämmerlein oder im Kirchenrau­m, sondern „gehöre hinaus in die Welt“. Der Regensburg­er katholisch­e Bischof Rudolf Voderholze­r begrüßte ebenfalls Söders Erlass: „Vom Kreuz geht Segen aus und niemand muss vor ihm Angst haben.“(epd)

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