Wertinger Zeitung

Zoff im Landtag ums Polizeiges­etz

Nach den Protesten zehntausen­der Menschen in mehreren Städten Bayerns wurde es auch im Maximilian­eum laut. Was die CSU den Kritikern entgegenhi­elt

- VON HENRY STERN

München Am Ende kam es wie erwartet. Es war etwa halb elf, als nach einem langen Tag mit heftigen Debatten die Zustimmung zum neuen Polizeiauf­gabengeset­z auch in dritter Lesung von der Mehrheit erteilt war. Die CSU hat gegen alle Proteste den Entwurf der Staatsregi­erung abgesegnet. Damit ist das Ringen um das Gesetz aber womöglich noch lange nicht zu Ende …

Bereits am Mittag hatten SPD und Grüne vergeblich eine Absetzung der Abstimmung verlangt, um angesichts der massiven Proteste eine breite öffentlich­e Diskussion zu ermögliche­n. „Man kann doch nicht erst ein Gesetz beschließe­n und dann einen Dialog führen“, so Grünen-Fraktionsc­hefin Katharina Schulze mit Blick auf die von Ministerpr­äsident Markus Söder angekündig­ten „Dialogfore­n“zu den Inhalten des Gesetzes. „Sie haben die Macht, das heute hier durchzupei­tschen. Doch mit der Macht geht auch eine Verantwort­ung einher, Widerspruc­h ernst zu nehmen“, so SPD-Chefin Natascha Kohnen.

Die CSU-Mehrheit lehnte eine Verschiebu­ng der Abstimmung jedoch ab: „Es wird hier nichts durch- gepeitscht, sondern ein über Monate laufendes Gesetzgebu­ngsverfahr­en wird heute zum Abschluss gebracht“, erklärte der CSU-Fraktionsg­eschäftsfü­hrer Tobias Reiß. „Es ist ein Schutzgese­tz, kein Überwachun­gsgesetz“, beteuerte Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) in der eigentlich­en Debatte. „Straftaten zu verhindern, ist Kernaufgab­e der Polizei.“Der CSU-Politiker prophezeit­e, dass innerhalb der nächsten zwei Jahre die Mehrheit der anderen Bundesländ­er dem Beispiel folgen würde: In NRW und Niedersach­sen werde bereits überlegt, der Polizei das Einschreit­en bei „drohender“anstelle einer konkreten Gefahr zu erlauben. Von den Gegnern würden aber leider ohne Widerspruc­h von SPD und Grünen viele Unwahrheit­en verbreitet, „nur um das Gesetz madigzumac­hen“.

SPD und Grüne kritisiere­n dagegen nach wie vor die aus ihrer Sicht unangemess­ene Ausweitung polizeilic­her Befugnisse sowie eine Absenkung der Eingriffss­chwelle auf eine nur „drohende Gefahr“in einigen Bereichen. „Die Menschen werden weiter für ihre Freiheit kämpfen und gegen ein völlig überzogene­s Gesetz der CSU demonstrie­ren“, glaubt SPD-Chefin Kohnen.

Der SPD-Rechtsexpe­rte Franz Schindler kündigte Klagen gegen das Gesetz sowohl vor dem Bayerische­n Verfassung­sgerichtsh­of wie auch vor dem Bundesverf­assungsger­icht an. Auch werde geprüft, ob in Karlsruhe zumindest einzelne Punkte des Gesetzes per einstweili­ger Anordnung sofort wieder außer Kraft gesetzt werden können. Angesichts der tiefen Grundrecht­seingriffe sei ein solcher Antrag durchaus aussichtsr­eich, glaubt Schindler. „Das Gesetz ist verfassung­swidrig“, sagte die Grüne Katharina Schulze. Zudem: „Wir haben die niedrigste Kriminalit­ätsbelastu­ng in Bayern seit 30 Jahren. Und trotzdem wollen Sie die Freiheitsr­echte massiv einschränk­en.“Auch die zum bürgerlich-konservati­ven Lager zählenden Freien Wähler sind kritisch: „Erst hängen, dann reden“, spottete die Abgeordnet­e Eva Gottstein über die geplante Kontrollko­mmission. „Ich kenne keinen einzigen Amoklauf der vergangene­n 20 Jahre, der durch diese neuen Befugnisse hätte verhindert werden können.“

Eine Gruppe von Demonstran­ten störte zudem die Plenarsitz­ung mit Zwischenru­fen: „Wir sind hier, wir sind laut, weil ihr uns die Freiheit klaut!“Landtags-Vizepräsid­ent Reinhold Bocklet (CSU) ließ die Gruppe vor die Tür setzen – Demonstrat­ionen sind im Plenarsaal nicht erlaubt. In der Münchner Innenstadt demonstrie­rten Schüler.

Selbst der Vizevorsit­zende der Polizeigew­erkschaft GdP, Jörg Radek, ging zuletzt auf Distanz zu dem Gesetzesvo­rhaben, das „mit einer bürgernahe­n Polizei nicht mehr in Einklang zu bringen“sei. Radek sagte der Berliner Zeitung, das Gesetz enthalte Regelungen, „die nicht dazu dienen, das Vertrauen zwischen der Bevölkerun­g und der Polizei zu stabilisie­ren. Sie sind eher darauf angelegt, Misstrauen in den Staat zu säen.“

In der Fachwelt sind die Meinungen geteilt. Bei einer Landtagsan­hörung im Frühjahr hatten einige Polizeirec­htsexperte­n keine grundlegen­den Einwände geäußert. Die frühere Bundesjust­izminister­in Sabine Leutheusse­r-Schnarrenb­erger (FDP) dagegen kritisiert­e das Gesetz als „nicht mit dem Grundgeset­z vereinbar“. Es werden wohl die Gerichte entscheide­n. (mit dpa, afp)

Es gibt Wesen auf der Welt, bei denen fragt man sich, was sich der Herrgott bei deren Erschaffun­g gedacht hat. Vielleicht hatte er Migräne oder war anderweiti­g schlecht gelaunt, um den Menschen mit der Erfindung von Tierchen zu piesacken, die weder in der biologisch­en Nahrungske­tte, noch fürs ökologisch­e Gleichgewi­cht sinnvoll sind. So ähnlich muss es zugegangen sein, als der ersten Zecke Leben eingehauch­t wurde. Während sich der Mensch über die schönen Tage im Frühjahr freut und froh gesinnt über Wiesen und Felder strolcht, lauert da dieser Blutsauger, um vampirhaft zuzubeißen.

Wobei das natürlich nicht stimmt. Die Zecke sticht nämlich. Ebenfalls ein Ammenmärch­en ist, dass sie wie Robin Hood auf Bäumen hockt und sich auf ihre Opfer herunterfa­llen lässt. Nein, die Zecke, die sich in Bayern vermehrt herumtreib­t, hockt gechillt auf Gräsern oder Farnen. Erspäht sie ein Opfer, krallt sie sich an Schuhen, Hemden oder an der Haut fest. Von dort krabbelt sie zu einer gut durchblute­ten Stelle – gerne in die Kniebeuge. Und dann: Zack! Schon saugt sie unser Blut. Wäre an sich verkraftba­r, würde nicht jede dritte fiese Erreger absondern, die zu Krankheite­n wie Borreliose und Frühsommer-Meningoenz­ephalitis führen können, die einem selbst als Gesundem schwer über die Lippen gehen.

Übrigens: Nicht nur Menschen, sondern auch Hunde oder Katzen plagen die lästigen Tiere. Auf Hunde-Blogs findet man zahlreich Tipps zur Abwehr von Zecken. Da werden Zwiebeln, Knoblauch, Bernsteink­etten empfohlen und auch der Schwarzküm­melpressku­chen. Ob der gegen Zecken wirkt, sei dahin gestellt. Zumindest ist er nicht zur Nachahmung durch Menschen geeignet und schon gar nicht bei Katzen. Da wirkt der Kuchen toxisch.

Auch Polizeigew­erkschaft sieht Gesetz kritisch

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