Damit kein Kitz übersehen wird
Die Zusammenarbeit von Jägern und Landwirten ist wichtig
Landkreis Rehkitze und junge Feldhasen sind jetzt wieder in größter Gefahr, sagt Helmut Jaumann, Vorsitzender der Kreisjägervereinigung Dillingen. Denn gerade während der Aufzucht der Jungen vieler Wildtiere, fallen in der Landwirtschaft der erste und der zweite Grünlandschnitt an, weiß Jaumann. Er appelliert an die Landwirte, mit den Jägern zusammenzuarbeiten. Was passiert, wenn diese Zusammenarbeit, die gesetzlich vorgeschrieben ist, unterlassen wird, musste nun Manuel Dauner, Jäger im Revier Aislingen, erfahren: Vier Kitze und ein Muttertier wurden angemäht beziehungsweise tot gemäht. Der Landwirt hatte das nicht bemerkt. Anwohner hatten Dauner darüber informiert, um die verletzten Tiere schnellstmöglich zu erlösen. „Für mich ist es unverständlich, warum uns manche Landwirte nicht über ihre bevorstehende Mahd ein bis zwei Tage vorher informieren“, sagt Dauner. Er laufe dann im Vorfeld jede Grünlandfläche ab.
Dillingens oberster Jäger Helmut Jaumann ergänzt in diesem Zusam- menhang, dass zum Schutz der Wildtiere alles getan werden müsse, was getan werden kann. So könnten für die Tiere in den Grünlandflächen auch elektronische Warner aufgestellt werden, die recht effizient sind. Auch ein Holzstecken mit Plastiktüte könne helfen, das Wild zu warnen und seinen Nachwuchs aus der Wiese zu holen. Von den elektronischen Warngeräten, die an die Mähwerke angebracht werden, hält Helmut Jaumann nicht soviel. Das Ablaufen der Wiese durch die Landwirte selbst oder die Jäger sei die sicherste Maßnahme zum Schutz der Jungtiere. Auch der Einsatz von Drohnen sei sehr effizient beim Aufspüren von Jungwild, doch auch mit recht hohen Kosten für die Landwirte verbunden.
Darüber hinaus sollten sich die Landwirte unbedingt daran halten, von innen nach außen zu mähen. Wenn die Geiß hört, dass sich der Mählärm nähert, scheuche sie das Kitz in der Regel aus der Wiese. Dabei erinnert Dillingens Chefjäger daran, dass Landwirte nach dem Tierschutzgesetz angehalten seien, vermeidbare Tötungen und Verletzungen zu verhindern.
Das gelte umso mehr, als der Landwirt als Grundstückeigentümer gesetzlich verpflichtet sei, Gefahren vom Wild abzuwenden, soweit dies zumutbar ist. Als Zeitraum für die Absetzung der Jungtiere im hohen Gras nannte Helmut Jaumann die Zeit von Mitte April bis Anfang Juli.
Ein weiteres wichtiges Anliegen ist dem Vorsitzenden der Kreisjägervereinigung, dass Jungtiere, die von Spaziergängern im Gras gefunden werden, nicht als vermeintliche Waisen mitgenommen und im Tierheim abgegeben werden. „Zu jedem Jungtier im Gras ist die Geiß nicht weit“, sagt Jaumann. Ausnahmen seien nur erlaubt, wenn Tiere verletzt sind oder das Muttertier tot ist. Dann jedoch sollten Jäger oder Förster informiert werden, nicht das Tierheim. Denn das dürfte Wildtiere überhaupt nicht aufnehmen.