Behinderte in die Familie aufnehmen
Gastfamilien werden gesucht, die Interesse am Projekt „Betreutes Wohnen in Familien“haben
Meitingen/Lechtal Die Idee klingt gut: Menschen mit Behinderung in Gastfamilien unterzubringen statt in einer stationären oder ambulant betreuten Einrichtung. Das Ziel: Wohnräume für erwachsene Menschen mit Behinderung in einem familiären Umfeld schaffen. Denn genau dieses alltägliche Miteinander in einer Familie müssen behinderte Menschen oft entbehren. Im September 2017 wandte sich die Stiftung Sankt Johannes mit dem neuen Projekt „Betreutes Wohnen in Familien“an die Öffentlichkeit im Landkreis Augsburg-Nord.
Bezirk Schwaben soll das Projekt drei Jahre lang finanziell gefördert werden. Monika Lutz ist die zuständige Projektleiterin für das neue Wohnkonzept und hat damit keine leichte Aufgabe übernommen, denn bisher war die Resonanz auf den Aufruf eher gering. „Es ist natürlich nicht einfach, einen Menschen mit Behinderung in den eigenen Familienalltag einzubinden“, räumt Monika Lutz ein. Doch es könne auch eine emotionale Bereicherung für alle Beteiligten sein, gibt sie zu bedenken. „Die Chemie zwischen allen Beteiligten muss natür- lich stimmen“, so Lutz. Persönliches Engagement sei ebenfalls vonnöten. Alltagsbegleitung in lebenspraktischen Fragen wie Wäsche waschen, einkaufen oder zusammen kochen sei ebenso gefragt wie die Einbindung in den Familienalltag.
Die Stiftung Sankt Johannes sucht also Familien, die sich ein Zusammenleben mit einem Menschen vorstellen können, der eine psychische Erkrankung oder geistige Behinderung hat. Die Gastfamilien können mit und ohne Kinder sein, auch Lebensgemeinschaften und Einzelpersonen kommen infrage. Eine AusbilVom dung müssen sie nicht haben. Denn die Familie und ihr behinderter Gast werden nicht alleine gelassen, sondern regelmäßig von Fachkräften begleitet und unterstützt. Auch bei Fragen und Problemen stehen diese Fachkräfte allen Beteiligten zur Seite. Möglich ist eine enge Integration genauso wie ein offenes nachbarschaftliches Zusammenleben. „All das wird individuell vereinbart“, erläutert Monika Lutz. Vorhanden sein muss ein geeignetes möbliertes Zimmer oder Appartement, eine Einliegerwohnung oder etwas ähnliches. Eine Aufsichtspflicht hat die Familie jedoch nicht. Bei den Behinderten handele es sich aber um Menschen, die selbstständig wohnen und sich relativ gut selbst versorgen könnten, betont Lutz. Angedacht ist zudem ein regelmäßiger Austausch der beteiligten Familien und Fortbildung. Die Familien erhalten ein Betreuungsgeld von bis zu 578 Euro im Monat sowie eine Kostenpauschale für Verpflegung und Unterkunft. (mst)
Wer Interesse hat, wendet sich an Monika Lutz per Mail: bwf@sanktjo hannes.com oder telefonisch unter der Nummer 0906/70010350.