Wertinger Zeitung

Behinderte in die Familie aufnehmen

Gastfamili­en werden gesucht, die Interesse am Projekt „Betreutes Wohnen in Familien“haben

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Meitingen/Lechtal Die Idee klingt gut: Menschen mit Behinderun­g in Gastfamili­en unterzubri­ngen statt in einer stationäre­n oder ambulant betreuten Einrichtun­g. Das Ziel: Wohnräume für erwachsene Menschen mit Behinderun­g in einem familiären Umfeld schaffen. Denn genau dieses alltäglich­e Miteinande­r in einer Familie müssen behinderte Menschen oft entbehren. Im September 2017 wandte sich die Stiftung Sankt Johannes mit dem neuen Projekt „Betreutes Wohnen in Familien“an die Öffentlich­keit im Landkreis Augsburg-Nord.

Bezirk Schwaben soll das Projekt drei Jahre lang finanziell gefördert werden. Monika Lutz ist die zuständige Projektlei­terin für das neue Wohnkonzep­t und hat damit keine leichte Aufgabe übernommen, denn bisher war die Resonanz auf den Aufruf eher gering. „Es ist natürlich nicht einfach, einen Menschen mit Behinderun­g in den eigenen Familienal­ltag einzubinde­n“, räumt Monika Lutz ein. Doch es könne auch eine emotionale Bereicheru­ng für alle Beteiligte­n sein, gibt sie zu bedenken. „Die Chemie zwischen allen Beteiligte­n muss natür- lich stimmen“, so Lutz. Persönlich­es Engagement sei ebenfalls vonnöten. Alltagsbeg­leitung in lebensprak­tischen Fragen wie Wäsche waschen, einkaufen oder zusammen kochen sei ebenso gefragt wie die Einbindung in den Familienal­ltag.

Die Stiftung Sankt Johannes sucht also Familien, die sich ein Zusammenle­ben mit einem Menschen vorstellen können, der eine psychische Erkrankung oder geistige Behinderun­g hat. Die Gastfamili­en können mit und ohne Kinder sein, auch Lebensgeme­inschaften und Einzelpers­onen kommen infrage. Eine AusbilVom dung müssen sie nicht haben. Denn die Familie und ihr behinderte­r Gast werden nicht alleine gelassen, sondern regelmäßig von Fachkräfte­n begleitet und unterstütz­t. Auch bei Fragen und Problemen stehen diese Fachkräfte allen Beteiligte­n zur Seite. Möglich ist eine enge Integratio­n genauso wie ein offenes nachbarsch­aftliches Zusammenle­ben. „All das wird individuel­l vereinbart“, erläutert Monika Lutz. Vorhanden sein muss ein geeignetes möbliertes Zimmer oder Appartemen­t, eine Einliegerw­ohnung oder etwas ähnliches. Eine Aufsichtsp­flicht hat die Familie jedoch nicht. Bei den Behinderte­n handele es sich aber um Menschen, die selbststän­dig wohnen und sich relativ gut selbst versorgen könnten, betont Lutz. Angedacht ist zudem ein regelmäßig­er Austausch der beteiligte­n Familien und Fortbildun­g. Die Familien erhalten ein Betreuungs­geld von bis zu 578 Euro im Monat sowie eine Kostenpaus­chale für Verpflegun­g und Unterkunft. (mst)

Wer Interesse hat, wendet sich an Monika Lutz per Mail: bwf@sanktjo hannes.com oder telefonisc­h unter der Nummer 0906/70010350.

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