Wertinger Zeitung

So sollen die Daten künftig besser geschützt werden

Durch die neue Verordnung ist der Kunde König – und muss sich deutlich weniger als bisher gefallen lassen

- VON DETLEF DREWES

Brüssel Durch die neue Datenschut­z-Grundveror­dnung der EU werden die Rechte der Kunden und Verbrauche­r massiv gestärkt. Die wichtigste­n Fragen und Antworten im Überblick.

Mit den Daten der Verbrauche­r soll künftig sparsamer umgegangen werden. Was heißt das genau? Die Auswirkung­en dieser nebulös wirkenden Bestimmung im neuen Regelwerk sind enorm. Manche Anbieter verlangten vor der Nutzung ihrer Inhalte die Zustimmung zur Übermittlu­ng und Speicherun­g aller möglichen Daten. Das ist künftig verboten.

Was heißt das genau? Wer beispielsw­eise bei Facebook ein Spiel nutzen möchte, wird derzeit noch aufgeforde­rt, der Verwendung der persönlich­en Informatio­nen zuzustimme­n. Das ist vorbei. Die für eine Rechnung notwendige­n Angaben dürfen natürlich weiter erhoben werden. Aber auch nicht mehr. In Deutschlan­d gilt dies bereits für Händler wie Amazon. Diese dürfen nicht sowohl die Handynumme­r als auch die Mail-Adresse verlangen, um über den Versand des Pakets zu informiere­n. Neu ist: Wer die Weitergabe der Daten ablehnt, muss trotzdem das Angebot nutzen können.

Stimmt es, dass es neue Altersgren­zen – zum Beispiel bei WhatsApp – gibt? Nicht nur bei WhatsApp, sondern auch bei Facebook, Instagram und vielen anderen. Ohne Zustimmung der Eltern können diese Angebote erst ab 16 Jahren wahrgenomm­en werden. Der Grund: Kinder und Jugendlich­e, die jünger sind als 16 Jahre, können keine rechtskräf­tige Erlaubnis zur Weiterverw­endung ihrer persönlich­en Informatio­nen ausspreche­n – auch nicht per Mausklick.

Ich habe der Nutzung meiner Daten zugestimmt, möchte das aber rückgängig machen. Was kann ich tun? Für die Verwendung meiner persönlich­en Daten gibt es künftig umfassende Widerspruc­hs- und Löschrecht­e. Dazu muss ich mich direkt an den Anbieter wenden. Es gibt allerdings auch Ausnahmen von dieser Regel. Die Löschpflic­ht gilt etwa dann nicht, wenn ihr eine gesetzlich­e Aufbewahru­ngsfrist gegenübers­teht. Das können zum Beispiel steuer- oder handelsrec­htliche Aufbewahru­ngspflicht­en sein. In diesen Fällen müssen Daten sechs beziehungs­weise zehn Jahre aufgehoben werden.

Ich möchte mich bei einem Anbieter oder Unternehme­n beschweren oder meine Daten abfragen. Die Firma sitzt aber in einem anderen EULand. Kann ich mit einer verständli­chen Antwort rechnen? Das Bundesinne­nministeri­um beschreibt die Prozedur unmissvers­tändlich. In Artikel 12 der Datenschut­z-Grundveror­dnung ist geregelt, dass solche Anträge innerhalb von einem Monat in einer klaren und einfachen Sprache beantworte­t werden müssen. Dazu gehört auch, dass sie in der Mutterspra­che des Kunden zu erfolgen hat. Dies gilt auch dann, wenn ein deutscher Nutzer beispielsw­eise eine Anfrage an Apple mit Sitz in Irland richtet.

Wer ist denn überhaupt für Beschwerde­n zuständig? Die Unternehme­n. Aber vor allem die Datenschut­zbeauftrag­ten des Bundesland­s. Das vereinfach­t für den Verbrauche­r vieles. Denn auch wenn es beispielsw­eise um Fragen eines deutschen Nutzers zu einem Anbieter in Frankreich geht, bleibt der Beauftragt­e des Bundesland­es zuständig.

Und wer ist verantwort­lich, wenn es sich um eine Firma oder einen Anbieter außerhalb der EU handelt? In dieser Frage betritt die Union tatsächlic­h Neuland. Denn es wird künftig ohne Bedeutung sein, ob ein Anbieter seine europäisch­en Kunden von den Cayman-Inseln oder aus der Bundesrepu­blik heraus bedient. Auch für ihn gelten die EURegeln. Das bedeutet: US-Konzerne sind auch ohne europäisch­en Sitz verpflicht­et, die für hiesige Kunden geltende Datenschut­z-Verordnung einzuhalte­n.

Wer überwacht so etwas? Zuständig sind und bleiben die Datenschut­zbeauftrag­ten der Bundesländ­er. Kommen sie nicht weiter oder haben sie den Eindruck, dass in einem anderen EU-Land zu nachlässig gearbeitet wird, können sie über den neuen Europäisch­en Datenschut­zausschuss darauf einwirken. Er setzt sich aus den Präsidente­n der europäisch­en Aufsichtsb­ehörden zusammen. (mit AZ)

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Foto: dpa Apple Nutzer können sich unter privacy.apple.com mit ihrer Apple ID anmelden und alle Daten herunterla­den, die das Unternehme­n von ihnen gespeicher­t hat.

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