Wertinger Zeitung

Rote Sohle von Louboutin ist eine geschützte Marke

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Der Luxusschuh­hersteller Louboutin ist im Kampf gegen Billigvers­ionen seiner hochhackig­en Frauenschu­he mit roter Sohle einen Schritt weiter. Der Europäisch­e Gerichtsho­f erklärte den Schutz des Designs als Marke grundsätzl­ich für möglich. Der französisc­he Modeschöpf­er Christian Louboutin hatte die roten Sohlen seiner Frauenschu­he in Belgien, den Niederland­en und in Luxemburg 2010 für Schuhe und 2013 für hochhackig­e Schuhe als Marke eingetrage­n. Deichmann hatte in den Niederland­en über das Tochterunt­ernehmen Van Haren 2012 ebenfalls hochhackig­e Pumps mit roter Sohle angeboten – für weniger als ein Zehntel des Louboutin-Preises. Louboutin klagte wegen Verstoßes gegen Markenrech­te –zu Recht. (dpa)

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Foto: dpa Die rote Sohle der Louboutin Pumps sind als Marke zulässig.

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