Wertinger Zeitung

Unrechtmäß­ige Kosten für Makler zurückverl­angen

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Seit 2015 gilt: Wer einen Immobilien­makler beauftragt, zahlt auch für dessen Dienste. In der Regel übernehmen Vermieter die Maklercour­tage. Aber auch Mieter können einen Makler mit der Wohnungssu­che beauftrage­n. In diesem Fall müssen sie die Kosten übernehmen. Verlangt ein Wohnungsma­kler von beiden Parteien eine Courtage, können sie diese zurückford­ern, erläutert die Rechtsanwa­ltskammer Koblenz. Das gilt auch für verdeckte Provisione­n, die gefordert werden, damit Interessen­ten einen Zuschlag für einen Miet- oder Kaufvertra­g erhalten. In beiden Fällen gelten die Forderunge­n als unrechtmäß­ig. (dpa)

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