Verwalterin räumt Millionärs Villa aus
Frau von Mordvorwurf freigesprochen
München Im Prozess um den Tod einer wohlhabenden alten Frau aus Kreuth am Tegernsee ist eine 53-Jährige vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. Die Strafkammer am Landgericht München II verurteilte sie am Dienstag allerdings wegen Diebstahls zu einer Haftstrafe von sechs Jahren. Der Vorsitzende Richter sah es als erwiesen an, dass die Büromanagerin mithilfe von drei Männern die Villa der ehemaligen Antiquitätenhändlerin Anfang des Jahres 2016 ausgeräumt hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte der 53-Jährigen zudem vorgeworfen, die 95-Jährige danach mit einem Kissen erstickt zu haben, um die Diebstähle in Millionenhöhe zu vertuschen. Die Anklagebehörde hatte deswegen lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Die Strafkammer argumentierte aber, es gebe keinen eindeutigen rechtsmedizinischen Beweis dafür, dass die demenzkranke Frau erstickt worden sei.
Die Verurteilte hatte als Gesellschafterin für die 95-Jährige gearbeitet, sich um deren Büroangelegenheiten gekümmert und sie gepflegt. Die alte Frau lebte im betreuten Wohnen. Zu Prozessbeginn hatte die Staatsanwältin detailliert hunderte von Antiquitäten aufgelistet, die abhandengekommen sind – darunter wertvolle Gemälde, Heiligenfiguren und Schmuckstücke. Richter Thomas Bott bezeichnete die 53-Jährige als „Schlüsselfigur“– buchstäblich. Denn sie habe den Schlüssel zur Villa besorgt und die Diebstähle organisiert.
Zwei der drei Mitangeklagten – ein Hausmeister und ein Antiquitätenhändler – wurden wegen Diebstahls zu Haftstrafen von vier Jahren und neun Monaten sowie von drei Jahren verurteilt. Der Ehemann der 53-Jährigen bekam zudem eine Haftstrafe von einem Jahr zur Bewährung wegen Begünstigung. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (dpa)