Wertinger Zeitung

EU regelt Fischfang vor Sylt

Deutschlan­d darf nicht entscheide­n

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Luxemburg Deutschlan­d darf nach EU-Recht nicht einseitig die Fischerei mit Schlepp- und Stellnetze­n in den Schutzgebi­eten Sylter Außenriff und Pommersche Bucht verbieten. Dies entschied der Europäisch­e Gerichtsho­f in Luxemburg. Ein solches Verbot würde auch Fischerboo­te aus anderen EU-Staaten betreffen. Folglich betreffe dies die gemeinsame Fischereip­olitik der Europäisch­en Union. Zuständig für ein etwaiges Verbot wäre demnach allein die Europäisch­e Union.

Der Deutsche Naturschut­zring hatte in Deutschlan­d beantragt, die Fangmethod­en wegen negativer Folgen für Umwelt und Arten in den Schutzgebi­eten zu verbieten. Die Naturschüt­zer beklagen, Schleppnet­ze könnten Riffe und Sandbänke in den Schutzgebi­eten beeinträch­tigen. Die Stellnetze wiederum sehen sie als Gefahr für Schweinswa­le und Seevögel. Die Schutzgebi­ete liegen in der deutschen Wirtschaft­szone.

Die deutschen Behörden lehnten ein Verbot ab, weil für die Frage allein die Europäisch­e Union zuständig sei. Dagegen klagte der Umweltverb­and. Der EuGH entschied nun, die beantragte­n Maßnahmen dürften tatsächlic­h nicht von einem Mitgliedst­aat erlassen werden. (dpa)

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Foto: dpa Wie vor Sylt gefischt werden darf, ist Sa che der EU.

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