Anwältin: NSU bestand nur aus Mundlos und Böhnhardt
Die NSU-Hauptangeklagte Beate Zschäpe war nach Ansicht ihrer Verteidigerin Anja Sturm kein Mitglied der Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“. Der NSU habe allein aus Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bestanden und sei keine terroristische Vereinigung im strafrechtlichen Sinne gewesen, sagte Sturm in ihrem Plädoyer vor dem Münchner Oberlandesgericht. Tatsächlich muss eine solche Vereinigung laut Strafgesetzbuch aus mehr als zwei Personen bestehen. Sturm aber sagte: „Beate Zschäpe hat den NSU weder mitbegründet, noch hat sie sich an ihm beteiligt.“(dpa)