Wertinger Zeitung

Anwältin: NSU bestand nur aus Mundlos und Böhnhardt

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Die NSU-Hauptangek­lagte Beate Zschäpe war nach Ansicht ihrer Verteidige­rin Anja Sturm kein Mitglied der Terrorzell­e „Nationalso­zialistisc­her Untergrund“. Der NSU habe allein aus Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bestanden und sei keine terroristi­sche Vereinigun­g im strafrecht­lichen Sinne gewesen, sagte Sturm in ihrem Plädoyer vor dem Münchner Oberlandes­gericht. Tatsächlic­h muss eine solche Vereinigun­g laut Strafgeset­zbuch aus mehr als zwei Personen bestehen. Sturm aber sagte: „Beate Zschäpe hat den NSU weder mitbegründ­et, noch hat sie sich an ihm beteiligt.“(dpa)

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