Wertinger Zeitung

Nahwärme Fristingen: Das Urteil ist gefallen

Die Beteiligte­n hoffen nun auf Ruhe im Dillinger Stadtteil

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Dillingen Im Prozess um die gescheiter­te Nahwärme-Genossensc­haft in Fristingen hat das Landgerich­t Augsburg gestern ein Urteil gefällt. In dem Verfahren ging es um fünf ehemalige Vorsitzend­e und Aufsichtsr­äte der zuständige­n Genossensc­haft. 2013 wurde die Anlage eingeweiht – bereits ein Jahr später zog sich das Führungste­am zurück. Die Genossensc­haft musste 2015 schließlic­h Insolvenz anmelden.

Die Insolvenzv­erwaltung wirft den Verantwort­lichen vor, durch ihr Handeln einen Schaden von 300 000 Euro angerichte­t zu haben. Sie selbst wiesen die Vorwürfe stets zurück und betonten, viele Stunden ehrenamtli­ch für das Projekt gearbeitet zu haben. Im Urteil am Dienstagna­chmittag entschied das Landgerich­t gegen die Seite der Kläger. „Das Gericht konnte keine Pflichtver­letzung seitens der Angeklagte­n feststelle­n“, sagte die Pressespre­cherin des Landgerich­ts, Diana Bestler. Daher habe es die Klageabwei­sung verkündet. Im Urteil konstatier­te das Gericht, die Angeklagte­n hätten sich bei den Planungen mit Experten beraten und sich mit der Genossensc­haft abgesproch­en. Das solide Handeln der Angeklagte­n auf Basis ihres Wissens sei für das Gericht ausschlagg­ebend gewesen. So sieht das auch Wolfgang Binswanger, einer der Angeklagte­n. „Somit ha- ben wir die Bestätigun­g, dass wir nichts falsch gemacht haben“, sagt Binswanger. Laut Binswanger sei das Urteil darüber hinaus der Nachweis für eine einseitige Drosselung der Wärmeverso­rgung. „Eine weitere offene Frage ist für mich, warum das Wärmenetzw­erk weit unter Wert verkauft wurde.“Der Gläubigera­usschuss und die VR Bank Aschberg hätten das Genossensc­haftseigen­tum „verschleud­ert“. Am wichtigste­n für ihn sei es, wieder zur Ruhe zu finden. Und dass Fristingen finanziell keinen bleibenden Schaden davontrage. „Wir müssen uns nichts vorwerfen lassen“, sagt Thomas Terpoorten. Er und die anderen Vorstandsm­itglieder hätten so profession­ell gehandelt, wie sie nur gekonnt hätten. Terpoorten sagt, er hoffe, dass alle das Gerichtsur­teil akzeptiere­n. Die Kläger haben die Möglichkei­t, in Berufung zu gehen.

Thomas Gallenmill­er ist Angehörige­r des Gläubigera­usschusses und Mitkläger. „Ich freue mich über das Urteil“, sagt er. Seine ihm entstanden­en Kosten habe er abgeschrie­ben. Gallenmill­er sagt, er hoffe, dass Fristingen nun zum Dorfrieden zurückkehr­e. Das Zusammenle­ben im Dorf habe allerdings immer funktionie­rt. Mit oder ohne NahwärmeGe­nossenscha­ft. (jovos)

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Foto: picture alliance / dpa

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