Wertinger Zeitung

Wer hat noch Waffen und Munition?

Illegaler Besitz kann bis 1. Juli abgegeben werden

-

Landkreis Mit Wirkung vom 6. Juli ist eine Änderung des Waffengese­tzes in Kraft getreten. Sie sieht eine Strafverzi­chtsregelu­ng für den illegalen Besitz von Waffen und Munition vor.

Wer am 6. Juli vergangene­n Jahres noch unerlaubt Waffen oder Munition besessen hat, kann diese noch bis zum 1. Juli dieses Jahres dem Landratsam­t Dillingen als Waffenbehö­rde sowie der Polizeiins­pektion Dillingen oder der Polizei- station Wertingen übergeben, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Darüber hinaus ist dies bei jeder anderen Waffenbehö­rde oder Polizeidie­nststelle in Bayern möglich. Der Strafverzi­cht betrifft dabei nicht nur den unerlaubte­n Erwerb oder Besitz selbst, sondern auch das unerlaubte Führen bzw. Verbringen von Waffen und Munition, sofern sie auf direktem Wege zur Übergabe an die genannten Behörden gebracht werden.

Ein Strafverzi­cht kommt nicht mehr in Betracht, wenn dem Besitzer die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldver­fahrens wegen waffenrech­tlicher Verstöße bereits bekannt gegeben worden ist oder wenn namentlich der illegale Erwerb zum Zeitpunkt der Abgabe der Waffe bereits entdeckt war und der Waffenbesi­tzer jedenfalls mit der Entdeckung rechnen musste.

Gibt ein Inhaber einer Waffenerla­ubnis eine unerlaubt besessene Waffe ab, führt dies regelmäßig nicht dazu, dass er als unzuverläs­sig gilt und seine Waffenerla­ubnis zu widerrufen ist. Das Landratsam­t Dillingen empfiehlt Personen, die Waffen und Munition bislang unerlaubt besessen haben, die Strafverzi­chtsregelu­ng zu nutzen und in ihrem eigenen Interesse in die Legalität zurückzuke­hren. Die Abgabe stellt nämlich die einfachste Möglichkei­t dar, sich straflos von illegal besessenen Waffen und Munition zu trennen. Für die Abgabe müssen dabei keine Gebühren bezahlt werden.

Daneben besteht selbstvers­tändlich die Möglichkei­t, nicht mehr benötigte, rechtmäßig besessene Waffen und Munition zu übergeben.

Das Landratsam­t Dillingen empfiehlt, sich bei einer beabsichti­gten Waffen- bzw. Munitionsa­bgabe bei der Unteren Waffenbehö­rde vorab unter Telefon 09071/51-105 oder -240 zu melden und einen Termin zu vereinbare­n. (pm)

Newspapers in German

Newspapers from Germany