Wer hat noch Waffen und Munition?
Illegaler Besitz kann bis 1. Juli abgegeben werden
Landkreis Mit Wirkung vom 6. Juli ist eine Änderung des Waffengesetzes in Kraft getreten. Sie sieht eine Strafverzichtsregelung für den illegalen Besitz von Waffen und Munition vor.
Wer am 6. Juli vergangenen Jahres noch unerlaubt Waffen oder Munition besessen hat, kann diese noch bis zum 1. Juli dieses Jahres dem Landratsamt Dillingen als Waffenbehörde sowie der Polizeiinspektion Dillingen oder der Polizei- station Wertingen übergeben, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Darüber hinaus ist dies bei jeder anderen Waffenbehörde oder Polizeidienststelle in Bayern möglich. Der Strafverzicht betrifft dabei nicht nur den unerlaubten Erwerb oder Besitz selbst, sondern auch das unerlaubte Führen bzw. Verbringen von Waffen und Munition, sofern sie auf direktem Wege zur Übergabe an die genannten Behörden gebracht werden.
Ein Strafverzicht kommt nicht mehr in Betracht, wenn dem Besitzer die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen waffenrechtlicher Verstöße bereits bekannt gegeben worden ist oder wenn namentlich der illegale Erwerb zum Zeitpunkt der Abgabe der Waffe bereits entdeckt war und der Waffenbesitzer jedenfalls mit der Entdeckung rechnen musste.
Gibt ein Inhaber einer Waffenerlaubnis eine unerlaubt besessene Waffe ab, führt dies regelmäßig nicht dazu, dass er als unzuverlässig gilt und seine Waffenerlaubnis zu widerrufen ist. Das Landratsamt Dillingen empfiehlt Personen, die Waffen und Munition bislang unerlaubt besessen haben, die Strafverzichtsregelung zu nutzen und in ihrem eigenen Interesse in die Legalität zurückzukehren. Die Abgabe stellt nämlich die einfachste Möglichkeit dar, sich straflos von illegal besessenen Waffen und Munition zu trennen. Für die Abgabe müssen dabei keine Gebühren bezahlt werden.
Daneben besteht selbstverständlich die Möglichkeit, nicht mehr benötigte, rechtmäßig besessene Waffen und Munition zu übergeben.
Das Landratsamt Dillingen empfiehlt, sich bei einer beabsichtigten Waffen- bzw. Munitionsabgabe bei der Unteren Waffenbehörde vorab unter Telefon 09071/51-105 oder -240 zu melden und einen Termin zu vereinbaren. (pm)