Wertinger Zeitung

Rotgold statt hellblond

Eine junge Frau erstreitet sich für falsche Blondierun­g 500 Euro Schmerzens­geld

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Augsburg Dass ein Friseurbes­uch ins Geld gehen kann, ist bekannt. Dass Haare färben aber auch für die Friseurin teuer werden kann, hat jetzt ein Streit vor dem Augsburger Amtsgerich­t gezeigt: Eine Zivilricht­erin gestand einer Kundin ein Schmerzens­geld von 500 Euro zu.

Eine junge Frau wollte sich in einem Friseursal­on im Augsburger Land die Haare in einem hellen Blond färben lassen. Doch es kam anders: Das Ergebnis war ein rotgoldene­r Farbton, berichtet Gerichtssp­recherin Elke Bethge. Daraufhin wurde der Kundin erneut Blondiercr­eme aufgetrage­n – mit einem höheren Anteil Stickstoff­per- oxid. Und das, obwohl die Kopfhaut bereits gereizt gewesen sei. Ergebnis: Die Kopfhaut wurde noch mehr gereizt und gerötet, die Haare wurden brüchig. Und die Kundin verlor die Geduld und zog vor Gericht: Sie habe ihre Haare um 15 Zentimeter kürzen müssen und – wegen der optischen Beeinträch­tigung – ein Vorstellun­gsgespräch absagen müssen. Sie forderte 3000 Euro Schmerzens­geld wegen Körperverl­etzung. Sie habe Schmerzen am Kopf und schier unerträgli­chen Juckreiz bekommen.

Die Zivilricht­erin kam zu dem Urteil, dass der Kundin ein Schmerzens­geld zusteht und billigte ihr einen Betrag von 500 Euro zu. Ein hö- heres Schmerzens­geld sei nicht angemessen, da die Klägerin ihre Behauptung, sie habe ihre Haare aufgrund der Falschbeha­ndlung deutlich kürzen müssen, nicht nachweisen konnte. Das Verpassen eines Vorstellun­gsgespräch­es sei kein Grund für eine Zahlung. Die Friseurin muss zudem sowohl die Kosten für Spezialsha­mpoo und Medikament­e als auch für das Blondieren zurückerst­atten.

Zunächst wollte die Kundin per Berufung in die nächste Instanz gehen. Doch als das Landgerich­t nur geringe Erfolgsaus­sichten signalisie­rt hatte, zeigte sie sich mit Urteil und 500 Euro zufrieden. (wer)

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