Rotgold statt hellblond
Eine junge Frau erstreitet sich für falsche Blondierung 500 Euro Schmerzensgeld
Augsburg Dass ein Friseurbesuch ins Geld gehen kann, ist bekannt. Dass Haare färben aber auch für die Friseurin teuer werden kann, hat jetzt ein Streit vor dem Augsburger Amtsgericht gezeigt: Eine Zivilrichterin gestand einer Kundin ein Schmerzensgeld von 500 Euro zu.
Eine junge Frau wollte sich in einem Friseursalon im Augsburger Land die Haare in einem hellen Blond färben lassen. Doch es kam anders: Das Ergebnis war ein rotgoldener Farbton, berichtet Gerichtssprecherin Elke Bethge. Daraufhin wurde der Kundin erneut Blondiercreme aufgetragen – mit einem höheren Anteil Stickstoffper- oxid. Und das, obwohl die Kopfhaut bereits gereizt gewesen sei. Ergebnis: Die Kopfhaut wurde noch mehr gereizt und gerötet, die Haare wurden brüchig. Und die Kundin verlor die Geduld und zog vor Gericht: Sie habe ihre Haare um 15 Zentimeter kürzen müssen und – wegen der optischen Beeinträchtigung – ein Vorstellungsgespräch absagen müssen. Sie forderte 3000 Euro Schmerzensgeld wegen Körperverletzung. Sie habe Schmerzen am Kopf und schier unerträglichen Juckreiz bekommen.
Die Zivilrichterin kam zu dem Urteil, dass der Kundin ein Schmerzensgeld zusteht und billigte ihr einen Betrag von 500 Euro zu. Ein hö- heres Schmerzensgeld sei nicht angemessen, da die Klägerin ihre Behauptung, sie habe ihre Haare aufgrund der Falschbehandlung deutlich kürzen müssen, nicht nachweisen konnte. Das Verpassen eines Vorstellungsgespräches sei kein Grund für eine Zahlung. Die Friseurin muss zudem sowohl die Kosten für Spezialshampoo und Medikamente als auch für das Blondieren zurückerstatten.
Zunächst wollte die Kundin per Berufung in die nächste Instanz gehen. Doch als das Landgericht nur geringe Erfolgsaussichten signalisiert hatte, zeigte sie sich mit Urteil und 500 Euro zufrieden. (wer)