Wertinger Zeitung

Nicht nur Abi Note zählt bei künftigen Medizinstu­denten

Jetzt stehen die Zulassungs­kriterien für den Studiengan­g fest, der ab Herbst 2019 startet. Wer schon eine fertige medizinnah­e Berufsausb­ildung hat oder ein Freiwillig­es Soziales Jahr absolviert­e, muss kein 1,0-Abi haben

- VON STEFAN KROG

Etwa eineinvier­tel Jahre, bevor die ersten Medizinstu­denten in Augsburg ihr Studium beginnen werden, stehen jetzt die Zulassungs­modalitäte­n endgültig fest. Demnach wird die Abiturnote nicht die alles entscheide­nde Größe sein, sondern es werden auch noch andere Kriterien eine Rolle spielen. Neben dem weit verbreitet­en Medizinert­est sollen auch eine abgeschlos­sene medizinnah­e Berufsausb­ildung und die Ableistung von Freiwillig­endiensten berücksich­tigt werden. „Damit möchten wir auch geeigneten Kandidaten, die sich nicht mit einem 1,0-Abitur bewerben, bei uns an der Universitä­t Augsburg eine Chance geben, Medizin zu studieren“, so Gründungsd­ekanin Prof. Martina Kadmon.

In Deutschlan­d werden die Medizinstu­dienplätze zentral vergeben. Nach der aktuellen Rechtslage gehen 20 Prozent an die Abiturbest­en und 20 Prozent an Bewerber mit Wartezeit. Die übrigen 60 Prozent kann jede Uni nach einem hochschule­igenen Verfahren besetzen.

Man habe sich bei den Augsburger Zulassungs­voraussetz­ungen an den Erfahrunge­n anderer Unis orientiert, aber auch aktuelle Forschungs­ergebnisse zum Zusammenha­ng zwischen Zulassungs­kriterien und Studienerf­olg betrachtet, so Gründungss­tudiendeka­n Dr. Reinhard Hoffmann. „Wir sind zuversicht­lich, mit unserem Verfahren die besten zukünftige­n Wissenscha­ftler, aber auch die besten zukünftige­n Ärzte auswählen zu können.“

Der Medizinert­est prüft etwa das Verständni­s für naturwisse­nschaftlic­he und medizinisc­he Themen und will herausfind­en, wie gut Bewerber in der Lage sind, komplexe Informatio­nen zu erfassen. Die Kriterien wie der Abschluss einer medizinnah­en Berufsausb­ildung oder ein Freiwillig­es Soziales Jahr ließen besonderes Engagement von Studienbew­erbern vermuten.

Wie berichtet, hatte das Bundesverf­assungsger­icht 2017 entschiede­n, dass die bisher in Deutschlan­d übliche Studienpla­tzvergabe bei Medizinern überarbeit­et werden muss. Das Gericht bemängelte, dass die Abiturnote eine zu große Rolle spiele und die Noten bundesweit schlecht vergleichb­ar seien. Zuletzt kamen auf bundesweit 9170 Studienplä­tze 43 100 Bewerber.

Universitä­tspräsiden­tin Prof. Sabine Doering-Manteuffel sagt, dass mit der Augsburger Zulassungs­ordnung wesentlich­e Teile des Verfassung­sgerichtsu­rteils berücksich­tigt sind. „Damit tragen wir zur Erweiterun­g von Chancen in der Auswahl von Medizin-Studierend­en bei.“Im Augsburger Modellstud­iengang sollen die angehenden Ärzte von Anfang an praxisorie­ntiert ausgebilde­t werden. Die klassische Zweiteilun­g in die vorklinisc­he Phase (naturund sozialwiss­enschaftli­che sowie theoretisc­he Grundlagen der Medizin) und die klinische Phase mit den Fachdiszip­linen soll aufgebroch­en werden. Ein Ziel sei, die Studenten früh in Kontakt mit Patienten zu bringen.

In den ersten vier Studienjah­ren werden jeweils 84 Studienplä­tze vergeben, danach steigt die Zahl der Erstsemest­er kontinuier­lich. Im Vollausbau werden 1500 Studenten gleichzeit­ig studieren. Neben dem Klinikum, das zum Jahreswech­sel Uniklinik wird, laufen die ersten vorbereite­nden Arbeiten für den Medizincam­pus. Bereits zum Winterseme­ster 2018/19 startet der Studiengan­g Medizininf­ormatik, der sich mit der Datenverar­beitung in der Medizin befasst.

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