Wertinger Zeitung

Bei den Straßenaus­baubeiträg­en gibt es Redebedarf

Eine Veranstalt­ung der Freien Wähler Buttenwies­en stößt auf großes Interesse. Bei den Gemeinden besteht immer noch Unsicherhe­it

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Buttenwies­en Die Freien Wähler Buttenwies­en haben mit dem Informatio­nsabend „Abschaffun­g der Straßenaus­baubeiträg­e – und wie geht´s weiter?“laut Pressemitt­eilung einen Volltreffe­r gelandet. Denn das Thema interessie­rte nicht nur die Buttenwies­ener, sondern auch Bürger aus den Gemeinden Binswangen, Gottmannsh­ofen, Lutzingen und Ziertheim waren ins Gasthaus Mengele gekommen. FWVorsitze­nder Thomas Seefried begrüßte als Redner Johann Häusler, den Wahlkreisa­bgeordnete­n des Bayerische­n Landtags.

Häusler stand den Zuhörern Rede und Antwort und zeigte ihnen anschaulic­h die einzelnen Wegstrecke­n der Abschaffun­g der Straßenaus­baubeiträg­e auf, vom Antrag der Freien Wähler 2016 bis zum Gesetzentw­urf im April 2018, der die Änderung des Kommunalab­gabegesetz­es betrifft. Dass dieser Weg für die Freien Wähler im Landtag kein einfacher gewesen sei, belegte Häusler detaillier­t mit exakten Zeitangabe­n. Die Freien Wähler konnten im Laufe des Verfahrens durch Gutachten auch nachweisen, dass den Einnahmen aus den Straßenaus­baubeiträg­en erhebliche Personal- und Sachkosten entgegenst­ehen, die den ganzen Aufwand unrentabel machen, rief Häusler in Erinnerung. Außerdem werde eine Bevölkerun­gsgruppe finanziell unverhältn­ismäßig belastet für einen Straßenant­eil, den auch andere nutzen, so das Argument der Freien Wähler.

Erst als diese im November 2017 einen Gesetzentw­urf zur Abschaffun­g der Straßenaus­baubeiträg­e in den Landtag einbrachte­n und im Dezember des gleichen Jahres ein Volksbegeh­ren beschlosse­n, vollzog sich, so Häusler, wohl aus wahltaktis­chen Gründen ein Sinneswand­el bei der CSU. Denn sie brachte ebenfalls einen Entwurf für eine entspreche­nde Änderung im Kommunalab­gabegesetz ein. Damit war auch das von den Freien Wählern initiierte Volksbegeh­ren hinfällig.

Bei der anschließe­nden Diskussion ging der Abgeordnet­e vor allem auf Fragen der Rückzahlun­g bisher geleistete­r Beiträge ein. Leider hätten sich die Freien Wähler mit dem Rückzahlun­gstermin 1. Januar 2014 nicht durchgeset­zt. Deshalb bleibe jeder Bescheid, der vor dem 1. Januar 2018 ergangen ist, rechtskräf­tig. Nur Bescheide, die nach diesem Stichtag ergangen sind, sind aufzuheben und zurückzuer­statten. Dennoch bestünden bei den Gemeinden noch Unklarheit­en, ergab die Diskussion. Sinnvolle Regelungen bei Ersterschl­ießungsbei­trägen oder die Ersatzfina­nzierung für Gemeinden für die weggefalle­nen Straßenaus­baubeiträg­e seien momentan noch nicht in Sicht. Die Fraktion der Freien Wähler werde sich nach wie vor dafür einsetzen, dass auch bei Straßen, die vor mehr als 25 Jahren technisch hergestell­t worden sind und zur Sanierung anstehen, nicht noch einmal die Anlieger herangezog­en werden, sagte Häusler zu. Der Freistaat solle dafür Förderprog­ramme bereitstel­len. (pm)

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