Wertinger Zeitung

Bäcker und Betriebsra­t einigen sich vor Gericht

Bei Lechbäck gibt es Unstimmigk­eiten mit den Arbeitnehm­ervertrete­rn. Statt Rechtsstre­it gibt es Gespräche

- VON JÖRG HEINZLE

Augsburg/Gersthofen Die Gewerkscha­ft Nahrung, Genuss, Gaststätte­n – kurz NGG – hat am Freitag eine Protestakt­ion vor dem Augsburger Arbeitsger­icht organisier­t. Der Anlass dafür war eine Klage des Betriebsra­ts der Bäckerei Lechbäck gegen das Unternehme­n. Der Betriebsra­t ist unzufriede­n mit dem Arbeitskli­ma in dem Gersthofer Unternehme­n. Unter anderem gibt es Kritik an einer Personalle­iterin, die für das Verkaufspe­rsonal in den Bä- ckereifili­alen zuständig ist. Die Bäckerei Lechbäck betreibt im Raum Augsburg derzeit 24 Filialen sowie einen Werksverka­uf am Produktion­sstandort in Gersthofen. Rund 80 Personen, überwiegen­d Frauen, sind im Verkauf bei Lechbäck tätig. Der Verkauf von Brezen, Semmeln und Co. über die Filialen ist das kleinere Geschäft. Rund 95 Prozent des Umsatzes machen die Gersthofer Backbetrie­be mit dem Verkauf von Backwaren an Großkunden wie Discounter und Supermärkt­e.

Tim Lubecki von der Gewerk- schaft NGG sagt, es dränge sich der Verdacht auf, das Unternehme­n wolle langjährig­e und deshalb besser bezahlte Verkäuferi­nnen loswerden. Sie fühlten sich von der Personalle­iterin schlecht behandelt. Das Unternehme­n weist diese Vorwürfe allerdings zurück.

Im Prozess vor dem Arbeitsger­icht am Freitag ging es um eine Klage des Betriebsra­ts gegen die Bäckerei. Der Betriebsra­t wollte mit der Klage die Einrichtun­g einer sogenannte­n Einigungss­telle erreichen. Dabei handelt es sich um ein Gremium, das je zur Hälfte mit Vertretern der Firmenleit­ung und des Betriebsra­ts besetzt ist. Moderiert wird es von einer neutralen Person. Ein Urteil fiel am Freitag nicht.

Es gab einen Vergleich. Betriebsra­t und Geschäftsf­ührung einigten sich darauf, sich zunächst noch mal an einen Tisch zu setzen und miteinande­r zu reden. Erst wenn sich das Klima dann nicht verbessert, soll die Einigungss­telle eingericht­et werden. Das wäre mit Kosten für den Betrieb verbunden. Externe Berater, die sich der Betriebsra­t in solch einem Verfahren dazuholt, müssen vom Unternehme­n bezahlt werden.

Der Augsburger NGG-Sekretär Tim Lubecki zeigt sich nach der Gerichtsve­rhandlung gegenüber unserer Zeitung zufrieden. Er ist auch froh darüber, dass sich Lechbäck im Zuge der Einigung dazu bereit erklärt hat, die vom Betriebsra­t kritisiert­e Personalle­iterin bei einem Führungskr­äftesemina­r zu schulen. Lechbäck-Geschäftsf­ührer Martin Grebner sagte bei dem Termin vor dem Arbeitsger­icht, er sei jederzeit zu Gesprächen bereit.

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