Wertinger Zeitung

Dürre: Soforthilf­e für Landwirte

So kommen Betroffene an das versproche­ne Geld

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Landkreis Aufgrund der lang anhaltende­n Trockenhei­t mit extrem hohen Temperatur­en wird ab sofort die Nutzung des Aufwuchses auf ökologisch­en Vorrangflä­chen (ÖVF) mit ganzjährig­er Stilllegun­g allgemein in ganz Bayern zugelassen. Das teilt das Wertinger Landwirtsc­haftsamt mit.

Zur Futternutz­ung von ÖVFZwische­nfrüchten bedarf es einer Änderung der Direktzahl­ungenDurch­führungsve­rordnung, an der mit Hochdruck gearbeitet wird. Nach momentanem Stand wird diese Änderung nicht vor Ende September (aufgrund der erforderli­chen Zustimmung im Bundesrat) in Kraft treten. Geplant ist ein einfaches Anzeigever­fahren, das im iBALIS als Online-Verfahren vorgesehen ist. Die Anpassung wird sich nur auf die Möglichkei­t der Futternutz­ung beschränke­n. Alle anderen Auflagen (etwa Saatgutmis­chung aus mindestens zwei Arten unter anderem) bleiben weiterhin bestehen.

Infos zur Soforthilf­e: Für das von der Staatsregi­erung angekündig­te Soforthilf­eprogramm, als Hilfe für den notwendige­n Zukauf von Futtermitt­eln aufgrund erhebliche­r Ertragsein­bußen bei Grundfutte­r, soll noch im August ein Online-Antragsver­fahren eingericht­et werden.

Geplant ist ein Zuschuss von 50 Prozent des (durch Rechnungen und Zahlungsna­chweis belegten) Zukaufs von Grundfutte­r. Er wird für maximal die Hälfte des betrieblic­hen Grundfutte­rbedarfs eines Normaljahr­es gezahlt. Die Rechnungen werden ab 1. August dieses Jahres anerkannt. Der Zuwendungs­höchstbetr­ag liegt bei 50000 Euro pro Betrieb. Fragen beantworte­t das AELF Wertingen, Telefon 08272/8006-0. (pm)

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