Dürre: Soforthilfe für Landwirte
So kommen Betroffene an das versprochene Geld
Landkreis Aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit mit extrem hohen Temperaturen wird ab sofort die Nutzung des Aufwuchses auf ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) mit ganzjähriger Stilllegung allgemein in ganz Bayern zugelassen. Das teilt das Wertinger Landwirtschaftsamt mit.
Zur Futternutzung von ÖVFZwischenfrüchten bedarf es einer Änderung der DirektzahlungenDurchführungsverordnung, an der mit Hochdruck gearbeitet wird. Nach momentanem Stand wird diese Änderung nicht vor Ende September (aufgrund der erforderlichen Zustimmung im Bundesrat) in Kraft treten. Geplant ist ein einfaches Anzeigeverfahren, das im iBALIS als Online-Verfahren vorgesehen ist. Die Anpassung wird sich nur auf die Möglichkeit der Futternutzung beschränken. Alle anderen Auflagen (etwa Saatgutmischung aus mindestens zwei Arten unter anderem) bleiben weiterhin bestehen.
Infos zur Soforthilfe: Für das von der Staatsregierung angekündigte Soforthilfeprogramm, als Hilfe für den notwendigen Zukauf von Futtermitteln aufgrund erheblicher Ertragseinbußen bei Grundfutter, soll noch im August ein Online-Antragsverfahren eingerichtet werden.
Geplant ist ein Zuschuss von 50 Prozent des (durch Rechnungen und Zahlungsnachweis belegten) Zukaufs von Grundfutter. Er wird für maximal die Hälfte des betrieblichen Grundfutterbedarfs eines Normaljahres gezahlt. Die Rechnungen werden ab 1. August dieses Jahres anerkannt. Der Zuwendungshöchstbetrag liegt bei 50000 Euro pro Betrieb. Fragen beantwortet das AELF Wertingen, Telefon 08272/8006-0. (pm)