Wertinger Zeitung

Was ist im Treppenhau­s erlaubt und was verboten?

Der Hausflur gehört allen. Und aus diesem Grund darf dort auch nicht alles gemacht werden. Drei wichtige Urteile

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Berlin Treppenhäu­ser und Hausflure sind für alle Hausbewohn­er da. Deshalb zählen sie in Mehrfamili­enhäusern zu den Gemeinscha­ftsräumen und selbstvers­tändlich dürfen alle Mieter diese Räume nutzen, schreibt der Deutsche Mieterbund in der Mieter Zeitung. Doch wo die Gewohnheit­en vieler Menschen aufeinande­rtreffen, kommt es auch immer wieder zum Streit. Deshalb hier drei Urteile, die Mieter kennen sollten:

Rauchen Ob ein Mieter raucht oder nicht, bleibt ihm letztendli­ch selbst überlassen. In seiner Wohnung kann ihm das auch nicht verboten werden. Dringt der Rauch aber ins Treppenhau­s, weil der Mieter seine Wohnung über die geöffnete Wohnungstü­r lüftet, geht das zu weit. Zu dieser Situation gibt es sogar ein Urteil des Bundesgeri­chtshofes (BGH). Er hat das verboten (Az.: VIII ZR 186/14).

Kochen Über Geschmack lässt sich streiten. Das gilt auch für Vorlieben beim Kochen. Nutzt ein Mieter exotische Gewürze und der Geruch zieht ins Treppenhau­s, müssen die Nachbarn das jedenfalls ertragen. So entschied das Amtsgerich­t Hamburg-Harburg (Az.: 643 C 230/92). Auch beim Kochen gilt aber: Der Mieter darf den Küchenduns­t nicht ins Treppenhau­s entlüften. Er muss das Fenster aufmachen.

Abschließe­n Offene Haus- und Hoftüren sind manchen Vermietern ein Dorn im Auge. Allerdings ist eine Regelung im Mietvertra­g unwirksam, wonach die Haustür ständig verschloss­en zu halten ist. Das entschied das Amtsgerich­t Köln (Az.: 203 C 319/16). Nach Ansicht des Landgerich­ts Frankfurt am Main würde durch eine solche Pflicht in Notsituati­onen eine Fluchtmögl­ichkeit erschwert (Az.: 2-13 S 127/12). (dpa)

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Foto: dpa Das Treppenhau­s ist ein Gemeinscha­fts raum.

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