Was ist bei Wahlplakaten erlaubt?
In diesen Tagen sind sie auch im Zusamtal allgegenwärtig: Wahlplakate, welche die Kandidaten der Parteien oder Ausschnitte ihres Programms zeigen. Aber warum hängen in Wertingen mehr Plakate der CSU als von anderen Parteien?
Im Zusamtal hängen die Wahlplakate vieler verschiedener Parteien. Doch es gibt Unterschiede beim Inhalt und der Anzahl.
Wertingen/Buttenwiesen Wenn man derzeit durch die Lande fährt, dann springen sie einem von allen Masten und Bäumen ins Blickfeld: die Wahlplakate zur Bayerischen Landtagswahl und zur Bezirkstagswahl. Mit markigen Sprüchen und Schlagworten buhlen die Parteien und Kandidaten um Aufmerksamkeit. Je nach Budget schwankt dann auch die Anzahl der jeweiligen Plakate. In Wertingen hat man, um der „wilden Plakatierung“Einhalt zu gebieten, schon vor einigen Jahren die Plakatwände eingeführt (siehe Infokasten). In der Kernstadt sind das vier, dazu kommen noch in jedem Stadtteil einige hinzu. Auch die Anzahl der Plätze pro Partei darauf ist geregelt.
Eigentlich. Denn in der Praxis zeigen sich Unterschiede. „Jede Partei bekommt pro Wand einen Plakatplatz für die Landtags- und einen für die Bezirkstagswahl“, erklärt Karl Benz. Der Leiter des Ordnungsamtes, der im Vorfeld je- der Partei die entsprechenden Plätze samt Ziffer zuteilt, fügt an, dass aber nicht alle zur Wahl stehenden Parteien – für den Landtag stehen 14, für den Bezirkstag zwölf Parteien zur Wahl – diese in Anspruch nehmen würden. „Die Piraten, die Tierschutzpartei oder etwa die Mut-Partei haben sich nicht bei mir gemeldet.“Deshalb bleiben Flächen auf den Plakatwänden unbenutzt. Zwei davon besetzt die CSU, verdoppelt somit ihren Platz. „Die CSU hat es einfach gemacht“, sagt Benz. „Wenn jemand allerdings diese Plätze zugeordnet bekäme, könnte diejenige Gruppierung natürlich ihre Plakate darüber kleben.“Doch wo kein Anspruch, geschweige denn Kläger, da kein Richter.
Andere Parteien gehen andere Wege. Wie etwa die V-Partei³. Neben den sogenannten Kopfplakaten mit dem Konterfei des jeweiligen Kandidaten hat die V-Partei³ auch ein Themenplakat mit dem Slogan „Wir bringen die Kuh vom Eis“im Einsatz, auch in Wertingen.
Doch auf diesen Plakaten prangt nicht nur das Parteilogo, sondern auch das Logo eines veganen BioEis-Produzenten aus München. „Es ist richtig, wir haben auf unserem Kuh-vom-Eis-Plakat auch das Logo von der veganen Eisdiele aus München stehen. Im Grunde für uns ein ganz normaler Vorgang, da damit rein rechtlich Ursprung und Rechte des Eisfotos bezeichnet werden“, erläutert Roland Wegner, Parteigründer und Bundesvorsitzender der erstmals antretenden Partei.
Aber ist das wirklich so einfach, kann auf ein Wahlplakat jeder wirklich alles drucken, was er möchte? Aus dem Wertinger Ordnungsamt heißt es dazu: „Für den Inhalt sind die Parteien verantwortlich, so lange es nicht verfassungsfeindlich oder hetzend ist.“Die Frage bleibt jedoch: Ist das Plakat mit der Kuh weiterhin ein Wahlplakat, das an Plätzen aufgehängt werden darf, die ausdrücklich für Wahlwerbung vorgesehen sind? Oder wird es durch das Logo der Eismanufaktur zu einer kommerziellen Werbung?
Für Wegner stellt sich diese Frage nicht. Darauf angesprochen, geht er gar zum rhetorischen Gegenangriff über: Man müsse mehr Transparenz bezüglich der Geldgeber und des Lobbyismus bei den etablierten Parteien einfordern.
Jede Kommune in Deutschland entscheidet selbst, wo und in welchem Umfang plakatiert werden darf und was inhaltlich geduldet wird. In Buttenwiesen gibt es nach Auskunft aus dem Rathaus in jedem der Gemeindeteile auch Stellwände, auf denen die Wahlplakate aufgeklebt sind. „Einige Parteien wollen aber auch woanders plakatieren. Und solange dies keine Sichtbehinderung darstellt oder Verkehrs gefährdend ist, ist dies möglich“, so Lisa Schlicker. Lediglich die Größe der Plakate ist mit DIN A0 vorgegeben. Seit der Kalenderwoche 35 durfte in der Nachbargemeinde plakatiert werden, ab dem 15. Oktober muss dann alle Wahlwerbung wieder entfernt werden.