Beziehungen zu Kindern: Junger Mann muss in Knast
Ein 18-Jähriger küsst eine 13-Jährige. Einem anderen Mädchen fasst er an das Gesäß – und das alles bei schwerwiegenden Vorstrafen
Ein 18-Jähriger küsst eine 13-Jährige und fasst einer 15-Jährigen ans Gesäß. Da er vorbestraft ist, muss er ins Gefängnis.
der 15-Jährigen zweimal an den Po gefasst haben soll, gibt er erst mit Verzögerung zu. Zunächst gibt er an, betrunken gewesen zu sein und sich nicht mehr zu erinnern. Dann sagt er, dass es so gewesen sein könnte, er es aber nicht mehr wisse. Erst auf Rücksprache mit seinem Anwalt Rüdiger Prestel gibt er auch diese Tat zu – ebenso wie das Wegschubsen des Mädchens.
Vor Gericht kommt der persönliche Hintergrund des Mannes zur Sprache. Die Verhältnisse zu Hause sind schwierig. Zeitweise hat er bei anderen Familien gelebt, unter anderem auch bei der 15-Jährigen, die er später begrapscht hat. Er habe ein Drogenproblem gehabt, dieses offenbar überwunden. Ein Problem ist jedoch nach wie vor der Alkohol. Dazu komme eine Verschiebung seiner sexuellen Orientierung, berichtet seine Bewährungshelferin: „Er ist sehr einfach strukturiert und findet keine altersadäquate Freundin.“Bei jungen Mädels habe er es leichter anzukommen. Die Bewährungshelferin schlägt eine Sexualund Alkoholtherapie vor. Jugendgerichtshelferin Christine Fischer bestätigt ein „massives“Alkoholproblem und schwierige Verhältnisse zu Hause. Sie macht jedoch deutlich, dass das laufende Jahr „für ihn spricht“. Er wohne wieder bei seiner Mutter und habe, obwohl er keinen Abschluss vorzuweisen hat, einen Job gefunden. „Ich tendiere zu einer Bewährungsstrafe“, sagt sie.
Staatsanwältin Birgit Milzarek sieht das anders. Zwar halte sie dem Angeklagten zugute, dass er geständig ist, Alkohol im Spiel war und die Verletzungen nicht gravierend waren. Ein Punkt spreche jedoch „ganz massiv“gegen ihn: die einschlägige Vorstrafe. Das vorangegangene Urteil habe ihn „null“beeindruckt. „Ich halte eine Jugendstrafe für absolut erforderlich, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt ist“, sagt die Staatsanwältin, die zwei Jahre und drei Monate fordert. Verteidiger Prestel führt das Geständnis seines Mandaten ins Feld und argumentiert, dass eine Therapie sinnvoller als eine Haftstrafe sei. „Wir müssen die Weichen stellen, dass sich so etwas nicht wiederholt.“Das Schöffengericht um Richterin Held folgt der Argumentation der Staatsanwältin. „Die Therapien sind erforderlich, das geht aber nur noch in der JVA“, sagt Held und verurteilt den Angeklagten zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.