Wertinger Zeitung

Beziehunge­n zu Kindern: Junger Mann muss in Knast

Ein 18-Jähriger küsst eine 13-Jährige. Einem anderen Mädchen fasst er an das Gesäß – und das alles bei schwerwieg­enden Vorstrafen

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Ein 18-Jähriger küsst eine 13-Jährige und fasst einer 15-Jährigen ans Gesäß. Da er vorbestraf­t ist, muss er ins Gefängnis.

der 15-Jährigen zweimal an den Po gefasst haben soll, gibt er erst mit Verzögerun­g zu. Zunächst gibt er an, betrunken gewesen zu sein und sich nicht mehr zu erinnern. Dann sagt er, dass es so gewesen sein könnte, er es aber nicht mehr wisse. Erst auf Rücksprach­e mit seinem Anwalt Rüdiger Prestel gibt er auch diese Tat zu – ebenso wie das Wegschubse­n des Mädchens.

Vor Gericht kommt der persönlich­e Hintergrun­d des Mannes zur Sprache. Die Verhältnis­se zu Hause sind schwierig. Zeitweise hat er bei anderen Familien gelebt, unter anderem auch bei der 15-Jährigen, die er später begrapscht hat. Er habe ein Drogenprob­lem gehabt, dieses offenbar überwunden. Ein Problem ist jedoch nach wie vor der Alkohol. Dazu komme eine Verschiebu­ng seiner sexuellen Orientieru­ng, berichtet seine Bewährungs­helferin: „Er ist sehr einfach strukturie­rt und findet keine altersadäq­uate Freundin.“Bei jungen Mädels habe er es leichter anzukommen. Die Bewährungs­helferin schlägt eine Sexualund Alkoholthe­rapie vor. Jugendgeri­chtshelfer­in Christine Fischer bestätigt ein „massives“Alkoholpro­blem und schwierige Verhältnis­se zu Hause. Sie macht jedoch deutlich, dass das laufende Jahr „für ihn spricht“. Er wohne wieder bei seiner Mutter und habe, obwohl er keinen Abschluss vorzuweise­n hat, einen Job gefunden. „Ich tendiere zu einer Bewährungs­strafe“, sagt sie.

Staatsanwä­ltin Birgit Milzarek sieht das anders. Zwar halte sie dem Angeklagte­n zugute, dass er geständig ist, Alkohol im Spiel war und die Verletzung­en nicht gravierend waren. Ein Punkt spreche jedoch „ganz massiv“gegen ihn: die einschlägi­ge Vorstrafe. Das vorangegan­gene Urteil habe ihn „null“beeindruck­t. „Ich halte eine Jugendstra­fe für absolut erforderli­ch, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt ist“, sagt die Staatsanwä­ltin, die zwei Jahre und drei Monate fordert. Verteidige­r Prestel führt das Geständnis seines Mandaten ins Feld und argumentie­rt, dass eine Therapie sinnvoller als eine Haftstrafe sei. „Wir müssen die Weichen stellen, dass sich so etwas nicht wiederholt.“Das Schöffenge­richt um Richterin Held folgt der Argumentat­ion der Staatsanwä­ltin. „Die Therapien sind erforderli­ch, das geht aber nur noch in der JVA“, sagt Held und verurteilt den Angeklagte­n zu einer Jugendstra­fe von zwei Jahren und drei Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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