Rat diskutiert über neue Abwasserbeiträge
Zunächst besteht Uneinigkeit um die neue Beitrags- und Gebührensatzung Abwasser in Zusamaltheim. Sind die einkalkulierten Investitionen wirklich notwendig oder können sie noch verschoben werden?
Uneinigkeit gab es in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Zusamaltheim in der Diskussion rund um den Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung. Regelmäßig prüft der Kommunale Prüfungsverband die zurückliegenden Abrechnungen. „In den letzten vier Jahren hatten wir eine Unterdeckung“, sagte Bürgermeister Wolfgang Grob, was bedeute, dass die von den Bürgern eingehobenen Beiträge nicht zur Kostendeckung ausgereicht haben. Die Gemeinde ist aufgrund des Kommunalen Abgabengesetzes verpflichtet, alle Kosten, die mit der Abwasserentsorgung zusammenhängen, auf die Anlieger umzulegen. Unterdeckungen müssen über den Beitrag der nächsten Jahre nacherhoben werden.
Zusätzlich achtet man bei der Beitragsfestsetzung auf anstehende Investitionen, wie beispielsweise die Sanierung der Leitungen in der ‘Alte Wertinger Straße’ oder die Erschließung des Baugebiets ‘Obere Dorfstraße’. Von den Gemeinderäten entschieden musste vor allem die Zählergrundgebühr (kleine Zähler, wie sie die Mehrheit hat): Sollen 80 Euro jährlich dafür abgerechnet werden, was den Grundpreis je Kubikmeter dann auf 3,53 Euro festlegt oder setzt man die niedrigere Gebühr von 70 Euro an und erhebt dann einen Grundpreis von 3,65 Euro?
Für Michael Mengele war es keine Frage: Den höheren Grundpreis und dafür die geringere Gebühr, denn: „Es verlässt sich doch jeder darauf, dass das Versorgungsnetz bereitgestellt ist“, sagte er, „dafür zahlt man die Grundgebühr, egal, wie hoch der Verbrauch ist“. Auch künftige Investitionen sieht er gelassen. Anders Stefan Lutz, der meinte, man könne noch mit niedrigerem Ansatz starten und dann erhöhen. Wolfgang Grob wandte ein, dass die Zahlen vom Kommunalen Prüfungsverband kommen und die Gemeinde zur Umlegung verpflichtet ist. „Es werden immer vier Jahre geplant und dann die Über- bzw. Unterdeckung geprüft.“Leonhard Mordstein sah eine Verschiebung der Investitionen kritisch. Wenn man Maßnahmen nach hinten schiebe, hole einen das irgendwann wieder ein. Das habe man jüngst in der Lämmerbauerstraße gesehen. Gustav Holand gab zu bedenken, dass ja kein Geld verloren gehe: „Wenn wirklich weniger zu zahlen ist, sinkt der Beitrag in vier Jahren durch die Nachkalkulation wieder“. Mit zwei Gegenstimmen legte Gemeinderat die Grundgebühr auf 80 Euro fest.
Mit der Fassung des Satzungsbeschlusses verabschiedete der Gemeinderat den Bebauungsplan „Ludwig-Wirkau-Straße“. Zuvor hatten die Räte im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger diskutiert. Von letzterer Seite war dazu keine Einwendung eingegangen; die Träger öffentlicher Belange hätten einzelne Anregungen gegeben, wie Matthias Schuster und Markus Seitz vom Büro OPLA erklärten. Dazu zählen Anmerkungen zu Dachaufbauten, Verfüllungen, Einleitung von nicht verschmutztem Oberflächenwasser in den Graben und auch der Immission wegen eventueller Belästigung durch die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. „Da müssen Anwohner damit rechnen, dass es auch mal zu unüblichen Zeiten laut wird, das sollten sie schon wissen“, war der Tenor. Auch die Ortsrandeingrünung muss reglementiert werden, damit zu hohe Gewächse nicht die Freileitungen des Energieversorder
gers gefährden. Weitere Themen im Rat:
● Bauanträge: Dem Antrag auf „Auffüllen von Erdaushub“auf einem Grundstück in der Nähe des Weidgrabens stimmte der Gemeinderat ebenfalls wie einem Antrag auf „Isolierte Befreiung beim Neubau eines Carports mit Geräteraum“im Raunsbergweg in Zusamaltheim zu. ● Ausweisung Überschwemmungsgebiet: Noch zwei Wochen können Interessierte die in der VG ausgehängten Pläne einsehen, die das Überschwemmungsgebiet an der Zusam ausweist.