Ehe-Hölle ohne Verurteilung?
Stundenlang berichtet eine 35 Jahre alte Frau vor Gericht, wie sie unter ihrem Ehemann litt. Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen 37-facher Vergewaltigung angeklagt. Warum das Verfahren aber mit einem Freispruch enden könnte
sagt, er habe Vanessa E. nie zu Sex gezwungen. Damit ist es ein Prozess, in dem Aussage gegen Aussage steht. Das bedeutet, die Richter müssen genau nachfragen, auch intimste Details kommen so zur Sprache. Vanessa E. sagt, sie habe nicht geahnt, was auf sie zukommen wird, als sie bei der Polizei den Strafantrag gegen ihren Mann unterschrieb. Dass sie ihre Geschichte immer wieder erzählen muss. Bei der Polizei, bei einem Ermittlungsrichter und schließlich in einem öffentlichen Prozess. Im selben Raum mit Ömer E., dazu noch mit Zuschauern.
Ihre Hände zittern, während sie die Fragen der Richter beantwortet. Sie erzählt, dass sie sich zärtlichen Sex gewünscht habe. Doch Zärtlichkeiten habe sie nicht bekommen, Ömer E. habe andere Vorstellungen gehabt. Und vor allem habe er viel zu oft mit ihr schlafen wollen. 2002 hatte sich das Paar kennengelernt, ein paar Jahre später folgte die Hochzeit. Und glaubt man Vanessa E., dann hat sich Ömer E. irgendwann einfach genommen, was er Sie erzählt, dass er sie festgehalten und zum Sex gezwungen habe. Immer wieder habe er sich auch mitten in der Nacht an ihr vergriffen. Obwohl sie ihm gesagt habe, dass sie nicht wolle. Obwohl sie geweint und sich gewehrt habe.
Vanessa E. berichtet davon, dass ihr Mann sie und die Kinder immer wieder geschlagen und wüst beschimpft habe. Er habe nächtelang Handyspiele gespielt. Und manchmal habe er so „wie ein Irrer“getobt, dass sie sich mit den Kindern in den Keller verkriechen musste. Sie erzählt auch, er habe ihr gedroht, mit den Kindern in die Türkei zu gehen. Erst nachdem ihre Töchter sie bekniet hätten, endlich zur Polizei zu gehen, habe sie diesen Schritt gemacht. Sie habe es nicht geschafft, sich von Ömer E. zu lösen. Sie sagt: „Wir waren doch eine Familie, er ist der Vater meiner Kinder.“Sie habe lange geglaubt, dass sich doch noch alles zum Besseren wende.
Ömer E. habe ihr auch versprochen, sich therapieren zu lassen, um seine Aggressionen und seine sexuellen Bedürfnisse besser steuern zu können. Ein Prozessbeteiligter bringt es in einer der Pausen, in denen sich Vanessa E. während des Gerichtstermins erholt, auf den Punkt. „Die beiden hätten nie zusammen kommen dürfen. Sie passen nicht zueinander.“Deutlich wird auch: Vanessa E. hatte schon vor der Beziehung psychische Probleme. Sie litt unter Verlustängsten. Vielleicht fiel es ihr auch deshalb so schwer, sich von Ömer E. zu trennen.
Was Vanessa E. zu berichten hat, klingt schlimm. Womöglich reicht es den Richtern aber nicht aus, um Ömer E. dafür zu verurteilen. Angeklagt sind nur die mutmaßlichen Vergewaltigungen, nicht die anderen verbalen und körperlichen Übergriffe, von denen sie erzählt. Roland Christiani, der Vorsitzende Richter, lässt im Prozess immer wieder durchblicken, dass ihm die von Vanessa E. geschilderte Gegenwehr nicht ausreicht, um die Taten als Vergewaltigungen einzustufen. Seit Ende 2016 gilt ein neues Sexualwollte. strafrecht. Seither reicht es, wenn ein Opfer „Nein“sagt. Doch die Fälle, um die es in dem Prozess geht, spielten sich vorher ab. Und bis zur Reform war es erforderlich, dass ein Opfer sich wehrt und der Täter den Widerstand mit Gewalt oder massiver Gewaltandrohung bricht.
Dazu kommt, dass Vanessa E. sich an viele Details nicht mehr erinnern kann. Teils schildert sie vor Gericht die Übergriffe auch etwas anders, als sie es noch bei der Polizei getan hat. Sie begründet das mit der großen psychischen Belastung. Teils habe sie die Erinnerungen an die Zeit mit Ömer E. einfach verdrängt. Einen Antrag auf Schmerzensgeld zieht sie zurück. Mit Geld könne das ohnehin nicht ausgeglichen werden, was sie erlitten habe, sagt Vanessa E.
Ömer E. sitzt seit einem Jahr in Untersuchungshaft. Nächste Woche soll er erfahren, wie es für ihn weitergeht. Am Dienstag könnte die Gerichtsentscheidung verkündet werden. Verteidiger Thomas Reitschuster wird wohl für Freispruch plädieren. *Namen geändert Einer 50-jährigen Autofahrerin die Vorfahrt genommen hat am Dienstagnachmittag eine 22-Jährige: Sie wollte in Herbertshofen von der Jahnstraße nach links in die Ulrichstraße abbiegen. Im Einmündungsbereich stießen beide Fahrzeuge zusammen. So entstand ein Gesamtschaden von rund 6500 Euro. (mcz) Ein Zeuge beobachtete am Dienstag gegen 15.30 Uhr, wie ein Unbekannter die Scheibe eines geparkten Autos einschlug und Gegenstände aus einer Tasche entwendet. Er notierte sich das Kennzeichen des Kleinkraftrades, mit dem der Täter unterwegs war, und verständigte die Polizei. Als sie am Waldparkplatz zwischen Peterhof und Heretsried an der Staatsstraße 2036 eintraf, war der Unbekannte bereits verschwunden. Die Fahndung verlief negativ. Ermittlungen laufen. Der Schaden beläuft sich auf insgesamt rund 350 Euro. (mcz)