Wertinger Zeitung

Ehe-Hölle ohne Verurteilu­ng?

Stundenlan­g berichtet eine 35 Jahre alte Frau vor Gericht, wie sie unter ihrem Ehemann litt. Die Staatsanwa­ltschaft hat ihn wegen 37-facher Vergewalti­gung angeklagt. Warum das Verfahren aber mit einem Freispruch enden könnte

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sagt, er habe Vanessa E. nie zu Sex gezwungen. Damit ist es ein Prozess, in dem Aussage gegen Aussage steht. Das bedeutet, die Richter müssen genau nachfragen, auch intimste Details kommen so zur Sprache. Vanessa E. sagt, sie habe nicht geahnt, was auf sie zukommen wird, als sie bei der Polizei den Strafantra­g gegen ihren Mann unterschri­eb. Dass sie ihre Geschichte immer wieder erzählen muss. Bei der Polizei, bei einem Ermittlung­srichter und schließlic­h in einem öffentlich­en Prozess. Im selben Raum mit Ömer E., dazu noch mit Zuschauern.

Ihre Hände zittern, während sie die Fragen der Richter beantworte­t. Sie erzählt, dass sie sich zärtlichen Sex gewünscht habe. Doch Zärtlichke­iten habe sie nicht bekommen, Ömer E. habe andere Vorstellun­gen gehabt. Und vor allem habe er viel zu oft mit ihr schlafen wollen. 2002 hatte sich das Paar kennengele­rnt, ein paar Jahre später folgte die Hochzeit. Und glaubt man Vanessa E., dann hat sich Ömer E. irgendwann einfach genommen, was er Sie erzählt, dass er sie festgehalt­en und zum Sex gezwungen habe. Immer wieder habe er sich auch mitten in der Nacht an ihr vergriffen. Obwohl sie ihm gesagt habe, dass sie nicht wolle. Obwohl sie geweint und sich gewehrt habe.

Vanessa E. berichtet davon, dass ihr Mann sie und die Kinder immer wieder geschlagen und wüst beschimpft habe. Er habe nächtelang Handyspiel­e gespielt. Und manchmal habe er so „wie ein Irrer“getobt, dass sie sich mit den Kindern in den Keller verkrieche­n musste. Sie erzählt auch, er habe ihr gedroht, mit den Kindern in die Türkei zu gehen. Erst nachdem ihre Töchter sie bekniet hätten, endlich zur Polizei zu gehen, habe sie diesen Schritt gemacht. Sie habe es nicht geschafft, sich von Ömer E. zu lösen. Sie sagt: „Wir waren doch eine Familie, er ist der Vater meiner Kinder.“Sie habe lange geglaubt, dass sich doch noch alles zum Besseren wende.

Ömer E. habe ihr auch versproche­n, sich therapiere­n zu lassen, um seine Aggression­en und seine sexuellen Bedürfniss­e besser steuern zu können. Ein Prozessbet­eiligter bringt es in einer der Pausen, in denen sich Vanessa E. während des Gerichtste­rmins erholt, auf den Punkt. „Die beiden hätten nie zusammen kommen dürfen. Sie passen nicht zueinander.“Deutlich wird auch: Vanessa E. hatte schon vor der Beziehung psychische Probleme. Sie litt unter Verlustäng­sten. Vielleicht fiel es ihr auch deshalb so schwer, sich von Ömer E. zu trennen.

Was Vanessa E. zu berichten hat, klingt schlimm. Womöglich reicht es den Richtern aber nicht aus, um Ömer E. dafür zu verurteile­n. Angeklagt sind nur die mutmaßlich­en Vergewalti­gungen, nicht die anderen verbalen und körperlich­en Übergriffe, von denen sie erzählt. Roland Christiani, der Vorsitzend­e Richter, lässt im Prozess immer wieder durchblick­en, dass ihm die von Vanessa E. geschilder­te Gegenwehr nicht ausreicht, um die Taten als Vergewalti­gungen einzustufe­n. Seit Ende 2016 gilt ein neues Sexualwoll­te. strafrecht. Seither reicht es, wenn ein Opfer „Nein“sagt. Doch die Fälle, um die es in dem Prozess geht, spielten sich vorher ab. Und bis zur Reform war es erforderli­ch, dass ein Opfer sich wehrt und der Täter den Widerstand mit Gewalt oder massiver Gewaltandr­ohung bricht.

Dazu kommt, dass Vanessa E. sich an viele Details nicht mehr erinnern kann. Teils schildert sie vor Gericht die Übergriffe auch etwas anders, als sie es noch bei der Polizei getan hat. Sie begründet das mit der großen psychische­n Belastung. Teils habe sie die Erinnerung­en an die Zeit mit Ömer E. einfach verdrängt. Einen Antrag auf Schmerzens­geld zieht sie zurück. Mit Geld könne das ohnehin nicht ausgeglich­en werden, was sie erlitten habe, sagt Vanessa E.

Ömer E. sitzt seit einem Jahr in Untersuchu­ngshaft. Nächste Woche soll er erfahren, wie es für ihn weitergeht. Am Dienstag könnte die Gerichtsen­tscheidung verkündet werden. Verteidige­r Thomas Reitschust­er wird wohl für Freispruch plädieren. *Namen geändert Einer 50-jährigen Autofahrer­in die Vorfahrt genommen hat am Dienstagna­chmittag eine 22-Jährige: Sie wollte in Herbertsho­fen von der Jahnstraße nach links in die Ulrichstra­ße abbiegen. Im Einmündung­sbereich stießen beide Fahrzeuge zusammen. So entstand ein Gesamtscha­den von rund 6500 Euro. (mcz) Ein Zeuge beobachtet­e am Dienstag gegen 15.30 Uhr, wie ein Unbekannte­r die Scheibe eines geparkten Autos einschlug und Gegenständ­e aus einer Tasche entwendet. Er notierte sich das Kennzeiche­n des Kleinkraft­rades, mit dem der Täter unterwegs war, und verständig­te die Polizei. Als sie am Waldparkpl­atz zwischen Peterhof und Heretsried an der Staatsstra­ße 2036 eintraf, war der Unbekannte bereits verschwund­en. Die Fahndung verlief negativ. Ermittlung­en laufen. Der Schaden beläuft sich auf insgesamt rund 350 Euro. (mcz)

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