Wertinger Zeitung

So viel Geld bekommen junge Familien

Kindergeld & Co CSU und Freie Wähler wollen laut Koalitions­vertrag Familien in Bayern stärker unterstütz­en. Ein Überblick, wie junge Paare mit Kindern ihre Kasse aufbessern können

- VON MICHAEL BÖHM

Augsburg Junge Familien sollen in Bayern künftig stärker unterstütz­t und entlastet werden – das haben CSU und Freie Wähler im Koalitions­vertrag festgelegt. Doch was bedeutet das konkret? Wo können Familien sparen, wo bekommen sie zusätzlich­es Geld? Ein Überblick über einige Förderunge­n des Bundes und des Freistaate­s – am Beispiel eines berufstäti­gen Ehepaares mit zwei Kindern im Alter von einem und drei Jahren.

● Mutterscha­ftsgeld Für den Zeitraum sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt übernehmen Krankenkas­sen und Arbeitgebe­r bis zu 100 Prozent des bisherigen Gehaltes der Mutter. Es wird gegebenenf­alls mit dem Elterngeld verrechnet, auf das Familien ab Geburt eines Kindes Anspruch haben.

● Kindergeld Der Bund zahlt unabhängig vom Einkommen der Eltern für das erste und zweite Kind monatlich 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro und für jedes weitere Kind 225 Euro – mindestens bis zum 18. Lebensjahr, maximal bis zum 25. Lebensjahr, abhängig vom berufliche­n Werdegang des Kindes. Beispiel: In unserem Fall bekommt die Familie für beide Kinder je 194 Euro im Monat. Davon ausgehend, dass sich beide Kinder bis inklusive des 25. Lebensjahr­s in Ausbildung befinden, zahlt der Bund in diesem Zeitraum insgesamt 116 400 Euro Kindergeld an die Familie.

● Elterngeld Generell haben Eltern für die ersten zwölf Lebensmona­te ihres Kindes Anspruch auf das sogenannte Basis-Elterngeld. Dieser kann auf 14 Monate ausgeweite­t werden, wenn auch der zweite Partner mindestens zwei Monate lang seine Arbeitszei­t/sein Einkommen reduziert. Das Elterngeld beträgt in der Regel rund 65 Prozent des Nettoeinko­mmens des Antragstel­lers in den zwölf Monaten vor Geburt des Kindes – maximal 1800 Euro monatlich. Alternativ gibt es das „Elterngeld-Plus“, das individuel­le Teilzeit-Modelle ermöglicht. Beispiel: In unserem Fall ging die Mutter (Nettoeinko­mmen: 2000 Euro) zehn Monate lang in Elternzeit, der Vater (3000 Euro) vier Monate. Sie bekam zehn Monate lang etwa 1250 Euro, er vier Monate lang 1800 Euro – bei zwei Kindern also insgesamt 39 400 Euro.

● Familienge­ld Der Freistaat Bayern zahlt für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr 250 Euro pro Monat. Ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro. Das Familienge­ld, das seit 1. September 2018 ausgezahlt wird, ist einkommens­unabhängig. Ebenso spielt es keine Rolle, ob das Kind zu Hause betreut wird oder eine Kindertage­sstätte besucht. Beispiel: In unserem Fall bekommt die Familie nur noch für ihr zweites Kind Familienge­ld: zwei Jahre lang jeden Monat 250 Euro, also unterm Strich 6000 Euro.

● Krippe/Kindergart­en Der Freistaat zahlte für Kinder im dritten Kindergart­enjahr schon jetzt einen monatliche­n Zuschuss in Höhe von 100 Euro zu den fälligen Beiträgen. Nun einigten sich CSU und Freie Wähler darauf, auch Kindern im ersten und zweiten Kindergart­en- jahr diesen Zuschuss zu zahlen. Ab dem Jahr 2020 sollen zudem 100 Euro für jedes Kind ab dem zweiten Lebensjahr gewährt werden, das für monatlich mindestens 100 Euro in einer Kita betreut wird.

Beispiel: In unserem Fall geht das erste Kind, 3, an fünf Tagen die Woche bis zu sieben Stunden in einen Augsburger Kindergart­en. Hierfür werden unserer Familie monatlich 100 Euro von den Beiträgen (ca. 180 Euro) abgezogen. Über drei Jahre hinweg spart sie sich also bis zu 3600 Euro. Für das zweite Kind, 1, gibt es aktuell noch keine staatliche Förderung der Betreuung in der Kita. Im Kindergart­en gibt es später ebenfalls 3600 Euro.

● Baukinderg­eld Familien, die in der Zeit vom 1. Januar 2018 bis zum

31. Dezember 2020 erstmalig Wohneigent­um erwerben, können Baukinderg­eld beantragen. Der Bund gibt damit zehn Jahre lang eietwa nen Zuschuss zu den Bau- oder Kaufkosten in Höhe von 1200 Euro pro Jahr und Kind.

Beispiel: In unserem Fall plant die Familie bis zum Jahr 2020 den Kauf einer Eigentumsw­ohnung und bekommt dafür über zehn Jahre hinweg insgesamt 24 000 Euro.

● Eigenheimz­ulage Der Freistaat Bayern zahlt für seit dem 1. Juli 2018 gebaute oder gekaufte Immobilien einmalig 10000 Euro. Allerdings ist dies keine familiensp­ezifische Förderung.

Beispiel: Unsere Muster-Familie würde innerhalb von 25 Jahren rund 169 000 Euro an familiensp­ezifischen Unterstütz­ungszahlun­gen erhalten. Nicht einberechn­et sind etwaige Steuervort­eile wie beispielsw­eise Kinderfrei­beträge. Für den Kauf der Eigentumsw­ohnung würde die Familie 34 000 Euro vom Staat erhalten.

 ?? Foto: stock.adobe.com ?? Elterngeld, Kindergeld, Mutterscha­ftsgeld – im Förder-Dschungel kann man schnell den Überblick verlieren.
Foto: stock.adobe.com Elterngeld, Kindergeld, Mutterscha­ftsgeld – im Förder-Dschungel kann man schnell den Überblick verlieren.

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