Wertinger Zeitung

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DGB ruft zu einer besonderen Wahl auf

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Landkreis Die Bayern-Wahl ist vorbei. Trotzdem ist das Wahljahr noch nicht zu Ende. Denn im Oktober und November finden turnusmäßi­g die Wahlen der Schwerbehi­ndertenver­tretungen statt. In allen Betrieben und Verwaltung­en mit mindestens fünf schwerbehi­nderten Beschäftig­ten oder ihnen gleichgest­ellten behinderte­n Beschäftig­ten haben diese das Recht auf eine spezielle Interessen­vertretung – die Schwerbehi­ndertenver­tretung.

Die Kreis-Vorsitzend­e des DGB, Antonie Schiefnett­er weist darauf hin, dass neben dem Betriebs- oder Personalra­t die Schwerbehi­ndertenver­tretung dafür sorgt, dass die Belange von schwerbehi­nderten Beschäftig­ten bei allen betrieblic­hen Entscheidu­ngen gehört und ihre Rechte gewahrt werden.

Außerdem stehen die Schwerbehi­ndertenver­tretungen den Beschäftig­ten beratend und helfend zur Seite, zum Beispiel, wenn diese einen Antrag auf Anerkennun­g einer Behinderun­g stellen. Nach Unfällen oder Erkrankung­en setzt sich die Schwerbehi­ndertenver­tretung zusammen mit dem Betriebs- oder Personalra­t dafür ein, dass der Arbeitspla­tz erhalten werden kann, sei es durch technische Umgestaltu­ng oder weitere Wiedereing­liederungs­möglichkei­ten. „Die Schwerbehi­ndertenver­tretung ist eine wichtige Institutio­n in den Betrieben,“betont

Es gilt ein besonderer Kündigungs­schutz

die DGB-Vorsitzend­e Antonie Schiefnett­er, „denn sie trägt durch ihre Arbeit Tag für Tag dazu bei, die Interessen der über eine Million schwerbehi­nderten Beschäftig­ten zu wahren. Dieses Engagement hilft laut Schiefnett­er den betroffene­n Kollegen und bringt ein Stück Demokratie in die Unternehme­n. Die Mitbestimm­ung durch Beschäftig­tenvertret­ungen sorgt für sichere und gesunde Arbeitsplä­tze und dafür, dass niemand diskrimini­ert wird.“

Das Engagement der Schwerbehi­ndertenver­tretungen ist gesetzlich abgesicher­t, so die DGB-Kreisvorsi­tzende. Ebenso wie Betriebs- und Personalra­t unterliegt die Schwerbehi­ndertenver­tretung einem besonderen Kündigungs­schutz und für die Erledigung ihrer Aufgaben ist sie von der Arbeitszei­t freigestel­lt. Die Gewerkscha­ften setzen sich für starke Interessen­vertretung­en in den Betrieben ein. Sie unterstütz­en die Wahlen der Schwerbehi­ndertenver­tretungen. Sie verhandeln mit der Politik, um die Rechte der Schwerbehi­ndertenver­tretungen weiter zu stärken und ihre zeitlichen und persönlich­en Ressourcen auszubauen.

Deshalb rufen der Deutsche Gewerkscha­ftsbund und seine Mitgliedsg­ewerkschaf­ten zur Beteiligun­g an den Wahlen der Schwerbehi­ndertenver­tretung und somit zur Stärkung der innerbetri­eblichen Demokratie auf.

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