Totes Tier war mit Hasenpest infiziert
Landratsamt meldet Fall in Gottmannshofen
Landkreis Aufgrund eines aktuellen Fundes eines in der Gemarkung Gottmannshofen verendeten und auf Tularämie („Hasen- oder Nagerpest“) getesteten Feldhasen rät das Landratsamt erneut zu einem vorsichtigen Umgang mit verendeten Tieren. Jäger und Revierinhaber sollten in jedem Fall beim Auffinden von auffälligen oder verendeten Feldhasen, die Seuchen oder seuchenähnliche Merkmale der Tularämie aufweisen, die verendeten Wildkörper unter Berücksichtigung entsprechender Hygienemaßnahmen sicherstellen, heißt es in der Pressemitteilung. Der Mensch ist für den Erreger empfänglich und
Ungeschützten Kontakt mit Tieren vermeiden
kann sich deshalb anstecken. Um sich vor einer Erkrankung zu schützen, empfiehlt das Landratsamt, Fleisch von Hasen und Kaninchen nur gut durchgegart zu verzehren. Der ungeschützte Kontakt zu Wildtieren, insbesondere offensichtlich kranken Tieren bzw. Kadavern, sollte vermieden werden. Mit Tierkadavern verseuchtes Wasser sollte gemieden werden. Jäger und Revierinhaber sollten beim Abbalgen Handschuhe und bei Bedarf spezielle Atemschutzmasken tragen.
Bei der Tularämie handelt es sich um eine bakterielle Erkrankung, die durch den Erreger Francisella tularensis (F. tularensis) verursacht wird und die vor allem bei wildlebenden Tieren vorkommt. In erster Linie sind Feldhasen betroffen. Allerdings können auch Kaninchen und Nagetiere wie Mäuse, Wühlmäuse, Ratten oder Eichhörnchen genauso wie Wildwiederkäuer, Fleischfresser und Vögel infiziert sein. Stechinsekten und insbesondere Zecken können bei der Übertragung eine Rolle spielen, teilt das Landratsamt weiter mit. Die Tularämie bei Hasen und Kaninchen ist gemäß der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten meldepflichtig, das heißt die Feststellung der Erkrankung ist durch die Untersuchungsstellen dem zuständigen Veterinäramt zu melden.
Das Krankheitsbild bei Tieren reicht von milden Formen mit lokaler Lymphknotenschwellung bis hin zu schwerwiegenden Allgemeininfektionen. Insbesondere bei Hasen, Kaninchen und Nagetieren sind seuchenhafte Verläufe mit hoher Sterblichkeit bekannt. Betroffene Tiere magern ab, zeigen struppiges Fell, schwankenden Gang und werden teilnahmslos. Aufgrund von Entkräftung können sie ihre natürliche Scheu verlieren. Bei der Erkrankung handelt es sich um eine Zoonose, das heißt, der Mensch ist für den Erreger empfänglich und kann sich anstecken. So sind jüngst im Landkreis Schwandorf Jäger erkrankt.
Der Erreger F. tularensis gilt als hochinfektiös. Anstecken kann sich der Mensch durch Kontakt mit infektiösem Tiermaterial über Haut
Grippeähnliche Symptome
oder Schleimhaut oder durch Verzehr von nicht ausreichend erhitztem, kontaminiertem Fleisch. Kälte schadet den Erregern nicht, was bedeutet, dass gefrorenes Fleisch und kontaminierte Materialien in den Wintermonaten lange infektiös bleiben. Das Erkrankungsbild der Tularämie beim Menschen kann sehr vielfältig sein. Von grippeähnlichen Symptomen bis hin zu Hautgeschwüren, Entzündungen der Augen und anderer Organe sowie Lymphknotenschwellungen. Zur Vermeidung eines schweren Krankheitsverlaufes ist der frühzeitige Therapiebeginn wichtig.
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Weitere Informationen unter www.wildtierportal.bayern.de