InsolvenzBeratung bei der Caritas
Kreisausschuss vergibt Aufgabe an Verband
Höchstädt Mit der Feststellung der Jahresrechnung 2016 mit Entlastung begann die jüngste Sitzung des Kreisausschusses im Seminarraum auf Schloss Höchstädt.
Nach den jeweiligen Sachvorträgen zu den beiden Tagesordnungspunkten durch Landrat Leo Schrell beschlossen die Ausschussmitglieder einstimmig die Feststellung der Jahresrechnung 2016 sowie deren Entlastung. Im nächsten Sachvortrag des Landrats ging es um das am 20. Juli des Jahres vom Bayerischen Landtag beschlossene Gesetz zur Delegation der Insolvenzberatung vom Freistaat Bayern auf die kreisfreien Städte und Landkreise. Das Gesetz wird laut Vortrag von Landrat Schrell zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Dies bedeute, dass der Landkreis in Zukunft für die Sicherstellung der Insolvenzberatung zuständig ist, wobei die geeigneten Stellen der Insolvenzberatung von der zuständigen Regierung als geeignet anerkannt werden müssen, führte der Landrat weiter aus.
In diesem Zusammenhang schlage die Landkreisverwaltung vor, auf vorhandene Beratungsstrukturen, wie beispielsweise die Schuldnerberatung, zurückzugreifen und die Insolvenzberatung im Rahmen des staatlich festgesetzten Kostenrahmens auf den Caritasverband für den Landkreis Dillingen zu übertragen. Nach kurzer Erörterung des Themas stimmte der Kreisausschuss der vom Landrat dazu vorgelegten Beschlussfassung einstimmig zu.
Im weiteren Sitzungsverlauf berichtete Landrat Leo Schrell über die Vergabe der energetischen und brandschutztechnischen Sanierungsarbeiten im Landratsamt an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter. Im anschließenden Tagesordnungspunkt erfolgte die Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlichen Sitzungen des Kreisausschusses.