Steuern zurück für Phantomaktien
Finanzen Während der Staat versucht, Gelder aus Cum-Ex-Geschäften einzutreiben, verfolgen Betrüger längst eine neue Masche
Berlin Im Ministerium von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) werden hektisch Prüfaufträge an die Finanzämter geschickt. Dass das Ministerium erst auf Medienanfragen hin ermittele, sei „kaum zu glauben“, sagt FDP-Finanzexperte Florian Toncar. Auslöser für die Hektik ist eine Affäre um einen möglichen Steuerbetrug mit „Phantomaktien“.
Die Staatsanwaltschaft Köln geht einer bislang unbekannten Masche nach, mit der Banker und Aktienhändler möglicherweise Millionenbeträge an deutschem Steuergeld ergaunert haben. Der Kölner Staatsanwalt Renè Seppi betonte, dass es Auffälligkeiten bei Geschäften mit „American Depositary Receipts“(ADR) gebe, auf die man im Zuge der „Cum-Ex“-Ermittlungen – ebenfalls dubiose Finanzdeals mit Aktien – gestoßen sei.
Das sind Papiere, die von Banken ausgestellt und in den USA stellvertretend für ausländische Aktien gehandelt werden. Normalerweise muss jedem ADR-Papier eine echte Aktie zugrunde liegen. Großbanken und Aktienhändler wird nun vorgeworfen, in den USA Millionen von ADR-Papieren herausgegeben zu haben, die nicht mit einer echten Aktie hinterlegt waren. In den USA laufen schon länger Ermittlungen der Börsenaufsicht SEC. Erst im November hat die Citibank einem Vergleich zugestimmt über 38,7 Millionen US-Dollar (33,3 Mill. Euro), weil die ADR-Papiere nicht mit echten Aktien hinterlegt waren. Zwei Töchter der Deutschen Bank (DBTCA und DBSI) haben im Juli einem Vergleich über 75 Millionen US-Dollar (65,7 Mill. Euro) zugestimmt. Mit den Papieren wurde Recherchen von und
zufolge in Deutschland erfolgreich die Rückzahlung von nicht zustehenden Kapitalertragssteuern beantragt. Das Ausmaß ist bisher noch unklar.
Sein Finanzministerium hat ein digitalisiertes Erstattungsverfahren gestoppt, das potenziellen Kriminellen die nicht zustehende Erstattung besonders leicht gemacht haben könnte. Das Ministerium geht den Vorwürfen mit Hochdruck nach. „Die Vorgaben für Inhaber von American Depository Receipts (ADR), die berechtigt sind, sich die Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen, sind eindeutig“, heißt es von dort. So dürfen Steuerbescheinigungen nur für ADR ausgestellt werden, die sich wirklich „im Depot des Instituts befinden und für die die Kapitalertragsteuer abgeführt worden ist“. Es werde nun intensiv geprüft, beteiligte Geldinstitute müssten für den Schaden haften.