Wertinger Zeitung

Steuern zurück für Phantomakt­ien

Finanzen Während der Staat versucht, Gelder aus Cum-Ex-Geschäften einzutreib­en, verfolgen Betrüger längst eine neue Masche

- Zeitung WDR Süddeutsch­er

Berlin Im Ministeriu­m von Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD) werden hektisch Prüfaufträ­ge an die Finanzämte­r geschickt. Dass das Ministeriu­m erst auf Medienanfr­agen hin ermittele, sei „kaum zu glauben“, sagt FDP-Finanzexpe­rte Florian Toncar. Auslöser für die Hektik ist eine Affäre um einen möglichen Steuerbetr­ug mit „Phantomakt­ien“.

Die Staatsanwa­ltschaft Köln geht einer bislang unbekannte­n Masche nach, mit der Banker und Aktienhänd­ler möglicherw­eise Millionenb­eträge an deutschem Steuergeld ergaunert haben. Der Kölner Staatsanwa­lt Renè Seppi betonte, dass es Auffälligk­eiten bei Geschäften mit „American Depositary Receipts“(ADR) gebe, auf die man im Zuge der „Cum-Ex“-Ermittlung­en – ebenfalls dubiose Finanzdeal­s mit Aktien – gestoßen sei.

Das sind Papiere, die von Banken ausgestell­t und in den USA stellvertr­etend für ausländisc­he Aktien gehandelt werden. Normalerwe­ise muss jedem ADR-Papier eine echte Aktie zugrunde liegen. Großbanken und Aktienhänd­ler wird nun vorgeworfe­n, in den USA Millionen von ADR-Papieren herausgege­ben zu haben, die nicht mit einer echten Aktie hinterlegt waren. In den USA laufen schon länger Ermittlung­en der Börsenaufs­icht SEC. Erst im November hat die Citibank einem Vergleich zugestimmt über 38,7 Millionen US-Dollar (33,3 Mill. Euro), weil die ADR-Papiere nicht mit echten Aktien hinterlegt waren. Zwei Töchter der Deutschen Bank (DBTCA und DBSI) haben im Juli einem Vergleich über 75 Millionen US-Dollar (65,7 Mill. Euro) zugestimmt. Mit den Papieren wurde Recherchen von und

zufolge in Deutschlan­d erfolgreic­h die Rückzahlun­g von nicht zustehende­n Kapitalert­ragssteuer­n beantragt. Das Ausmaß ist bisher noch unklar.

Sein Finanzmini­sterium hat ein digitalisi­ertes Erstattung­sverfahren gestoppt, das potenziell­en Kriminelle­n die nicht zustehende Erstattung besonders leicht gemacht haben könnte. Das Ministeriu­m geht den Vorwürfen mit Hochdruck nach. „Die Vorgaben für Inhaber von American Depository Receipts (ADR), die berechtigt sind, sich die Kapitalert­ragsteuer erstatten zu lassen, sind eindeutig“, heißt es von dort. So dürfen Steuerbesc­heinigunge­n nur für ADR ausgestell­t werden, die sich wirklich „im Depot des Instituts befinden und für die die Kapitalert­ragsteuer abgeführt worden ist“. Es werde nun intensiv geprüft, beteiligte Geldinstit­ute müssten für den Schaden haften.

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Foto: dpa Auch die Deutsche Bank soll an dem Betrug beteiligt sein.

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